POL-DA: Darmstadt-Dieburg / Griesheim: Falsche Inkasso-Schreiben, Erbschaften und Gewinnversprechen / Polizei warnt vor betrügerischen Schreiben

16.10.2014 | 14:08 Uhr

Darmstadt-Dieburg / Griesheim (ots) – Findige Betrüger versuchen in den letzten Tagen wieder vermehrt, sich auf illegale Weise zu bereichern. Dem Einfallreichtum sind den Ganoven dabei keine Grenzen gesetzt. Mit einem plötzlichen Gewinnversprechen oder einer unerwarteten Erbschaft ködern die Täter ihre Opfer. Doch egal, was auch versprochen wird, in einem sind alle Fälle gleich: Bevor es zur Geldauszahlung kommt, muss das Opfer erst einmal einen Geldbetrag überweisen. In der Regel sind Transferkosten oder Gebühren zu begleichen. Sollten diese nicht bezahlt werden, gibt es auch kein Geld. Dies gibt es aber auch nicht, wenn die angeblichen Gebühren bezahlt sind. Denn genau darauf zielen die Betrüger ab. Eins ist sicher: Wenn Sie der Sache Glauben schenken und sich auf die Forderungen der Betrüger einlassen, dann werden Sie nicht der Gewinner sondern der Verlierer sein!

In anderen Fällen verschickten die Täter fingierte Inkasso-Schreiben. Gerade vor ein paar Tagen erhielt ein Mann aus Griesheim ein Schreiben eines Inkasso-Dienstes aus Hamburg. Um die Forderung ernst zu machen, stand bereits in der Überschrift „Letzte Mahnung“. Zur Zahlung von 250 Euro war bereits ein ausgefüllter Überweisungsträger angehängt. Glücklicherweise hatte der Betroffene den Schwindel schnell durchschaut. Er stand weder zuvor im Kontakt mit dem Absender noch hatte er Schulden.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut und gibt folgenden gut gemeinten Rat:

Prüfen Sie kritisch, ob der geschilderte Sachverhalt überhaupt zutreffen kann. Letztendlich wollen die Betrüger an Ihr Geld gelangen. Nicht mehr und nicht weniger! Haben Sie ein gesundes Misstrauen! Warum sollten Sie Geld gewonnen haben, wenn Sie bei keinem Gewinnspiel mitgemacht haben? Warum sollten Sie Mahnungen erhalten, wenn Sie keine Schulden haben? Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und lassen Sie sich eine Rückrufnummer geben, wenn Sie telefonsich mit den Tätern in Kontakt sind. Geben Sie keine persönlichen Daten preis. Verständigen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei. Hier wird man Ihnen helfen, den Sachverhalt zu beurteilen und Verhaltenshinweise geben. Weitere Informationen, wie Sie sich schützen können, finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de.

ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969 

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Quelle: news aktuell / dpa