15.10.2014 – Zweiter Polizeibeirat konstituiert

15.10.2014 – Zweiter Polizeibeirat konstituiert  – PD Nord

Neuruppin

Am heutigen Tag hat sich der zweite Polizeibeirat der Polizeidirektion Nord zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen, nachdem die im Mai neu gewählten Kreistage die neuen Mitglieder gewählt bzw. wieder gewählt hatten.

Zu seiner Vorsitzenden wurde im Polizeibeirat Inka Gossmann-Reetz  (Mitglied des Landtages und des Kreistages OHV) nach geheimer Wahl und Losentscheid gewählt.  Als ihr Stellvertreter für die nächsten Jahre wird Gottfried Gilde (LK OPR) und als Schriftführer wird Mathias Wittmoser (LK OPR) agieren, die beide einstimmig gewählt wurden.

Weitere Mitglieder sind Martin Beyer und Siegfried Mattner (LK OHV) sowie Dietrich Gappa und Hubert Finke (LK PR), wobei Mathias Wittmoser und Hubert Finke als Vertreter für die mit der gewerblichen Schifffahrt verbundenen Kreise der Bevölkerung benannt wurden.

Nach dem Beschluss der eigenen Geschäftsordnung stellte der Leiter der Polizeidirektion Bernd Halle den Beiratsmitgliedern die aktuelle Lage im Hinblick auf das Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen vor und diskutierte mit ihnen auch über die anstehende Evaluation der Polizeistrukturreform von 2011.

 

Die Brandenburgische Polizeibeiräte-Verordnung benennt auf der Grundlage des Polizeigesetzes folgende Aufgaben der Polizeibeiräte:

 

„ (1) Der Polizeibeirat ist Bindeglied zwischen Bevölkerung, kommunaler Gebietskörperschaft und Polizei. Er soll das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen fördern, die Tätigkeit der Polizei unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen.

(2) Der Polizeibeirat berät mit der Leiterin oder dem Leiter der Polizeidirektion polizeiliche Angelegenheiten, die für die Bevölkerung oder für die kommunalen Gebietskörperschaften von Bedeutung sind. Dazu gehören auch an die Polizei gerichtete Beschwerden und Angelegenheiten, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht oder an deren Behandlung ein öffentliches Interesse besteht.

(3) Die Leiterin oder der Leiter der Polizeidirektion berichtet im Rahmen der Beratungen des Polizeibeirates zu den Tagesordnungspunkten und beurteilt den Stand der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion aus polizeilicher Sicht.

(4) Der Polizeibeirat ist vor der Planung baulicher Maßnahmen für die Polizei, vor der Auflösung und Einrichtung von Polizeidienststellen sowie vor der Veränderung ihrer Dienstbezirke zu hören.“

 

Quelle: Internetwache Brandenburg