13.10.2014 | 18:14 Uhr
Groß-Gerau (ots) – Am Montagmorgen versuchte ein 31 jähriger Groß-Gerauer eine Unfallflucht anzuzeigen. Die Beamten vor Ort erkannten aber sehr schnell, dass sich die angezeigte Sachverhaltsdarstellung mit den vorgefunden Unfallspuren am PKW Audi des Anzeigeerstatters nicht deckte. Darüber hinaus stellten die eingesetzten Beamten Alkoholgeruch beim Mitteiler fest. Auf der Dienststelle zeigte er sich reumütig und teilgeständig. Die Verkehrsunfallflucht wurde eingeräumt, welche sich um Mitternacht vom 12. auf den 13. Oktober ereignet haben soll. Die Fahrereigenschaft wurde allerdings bestritten und zum Unfallort machte er keine konkreten Angaben. Die Stattsanwaltschaft ordnete zwei Blutentnahmen an. Die Unfallspuren am PKW lassen den Schluss zu, dass sich das Fahrzeug beim Überfahren einer Verkehrsinsel, bzw. einer hohen Bordsteinkante, die Felge/Radaufhängung derart stark beschädigte, dass eine Weiterfahrt kaum möglich war. Somit müsste sich der Unfallort in der Nähe des Abstellortes, Parkplatz real-Markt Groß-Gerau, befinden. Der Schaden am Audi wird auf 3000,- Euro geschätzt. Entsprechende Anzeigen wurden gegen den Anzeigeerstatter eingeleitet.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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