POL-FR: Ihringen – Vorfahrtsverletzung

09.10.2014 | 14:35 Uhr

Freiburg (ots) – Ihringen – Am 09.10.2014, um 06.20 Uhr, ereignete sich auf Gemarkung Ihringen, im Einmündungsbereich der K 4928 in die L 114, ein Verkehrsunfall, bei dem beide Fahrzeugführer Verletzungen davontrugen und ein Gesamtunfallschaden von ca. 12.000.- EUR entstand. Ein Pkw-Lenker wollte von der unterordneten K 4928 nach links in die L 114 Richtung in Richtung Ihringen einbiegen. Die Vorfahrt ist an dieser Einmündung durch eine eingerichtete Stopp-Stelle geregelt. Beim Einbiegen übersah er einen vorfahrtsberechtigten Pkw, der auf der L 114 von Ihringen kommend in Richtung Breisach unterwegs war. Durch die Kollision der Fahrzeuge erlitten beide Fahrzeugführer Verletzungen, die ihre Einlieferung in die Klinik erforderlich machten. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Beim Unfallverursacher konnten die aufnehmenden Beamten einen leichten Atemalkoholgeruch feststellen. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über 0,4 Promille. Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt wurden bei diesem die Entnahme einer Blutprobe und die Inverwahrungnahme des Führerscheins angeordnet.

Rückfragen bitte an:  Polizeirevier Breisach Bernd Seiter Telefon: 07667 9117-112 E-Mail: bernd.seiter@polizei.bwl.de 

Quelle: news aktuell / dpa