08.10.2014 | 16:27 Uhr
Ludwigsburg (ots) – Das Polizeipräsidium Ludwigsburg teilt mit, dass die Situation hinsichtlich des elterlichen Sorgerechts für die Fünfjährige nicht korrekt dargestellt wurde. Richtig ist, dass das vorläufige Sorgerecht durch einstweilige Anordnung dem Vater des Kindes übertragen wurde. Eine endgültige Entscheidung darüber ist noch nicht ergangen.
Die Ermittlungen selbst haben unterdessen keine weiteren Hinweise ergaben.
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