Sicherheitswacht in Oberfranken

Sicherheitswacht in Oberfranken

In den zehn oberfränkischen Städten Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Hof, Kulmbach, Wunsiedel, Selb, Kronach, Neustadt bei Coburg/Rödental und Marktredwitz wurden mittlerweile Sicherheitswachten eingerichtet. Insgesamt 92 Frauen und Männer engagieren sich dort in ihrer Freizeit und tragen dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken.

Die Sicherheitswacht ist keine Hilfspolizei

Sicherheitswacht im Einsatz

Ihr stehen die gleichen Rechte zu wie jedem anderen Bürger. Sie haben das Recht, auf frischer Tat angetroffene Straftäter festzuhalten, sowie das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger.

Darüber hinaus können Angehörige der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und die Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung notwendig ist. Weiterhin können sie bei akuter Gefahr Personen des Platzes verweisen.

Die Sicherheitswacht ist keine Hilfspolizei. Sie kann und soll die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie ist auch keine "Bürgerwehr". Sie soll für zusätzliche Sicherheit und Ordnung sorgen.


Die Sicherheitswacht soll die Polizei unterstützen

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Sie soll vor allem dort tätig sein, wo Straftaten drohen, die Gefährdung aber dennoch nicht so groß ist, dass Polizeibeamte ständig vor Ort sein müssen.


Als Tätigkeitsgebiete kommen hauptsächlich in Betracht:

größere Wohnsiedlungen

öffentliche Parks und Anlagen

die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

das Umfeld von Gebäuden und Einrichtungen, an denen es immer wieder zu mutwilligen Beschädigungen kommt

das Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften


Die Angehörigen der Sicherheitswacht verrichten ihre Tätigkeit bei der Polizeidienststelle ihres Wohnortes. Erfahrene Polizeibeamte entscheiden nach der aktuellen Sicherheitslage, wann und wo die Sicherheitswacht auf Streife geht.


Was sind die Aufgaben der Sicherheitswacht

Die Angehörigen der Sicherheitswacht sollen vor allem der Straßenkriminalität und dem Vandalismus entgegenwirken. Sie sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs und verbessern schon alleine durch ihre Präsenz die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Bürger.

Bei verdächtigen Vorkommnissen informieren sie über ein Handfunksprechgerät die nächste Polizeistreife. Eingreifen werden sie nur, wenn dies zur Hilfe der Bürger dringend geboten ist und eine akute Gefahr droht.

Sie sind nicht bewaffnet. Sie führen allerdings ein Reizstoff-Sprühgerät mit sich.



Quelle: Bayerische Polizei