06.10.2014 | 14:31 Uhr
Görlitz (ots) – Gestern und heute klickten insgesamt vier Mal die Handfesseln bei der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Bei den festgenommenen Personen handelt es sich um einen polnischen, einen weißrussischen und einen deutschen Mann sowie um eine bulgarische Frau (28).
Den Polen (35), der den Beamten an der Görlitzer Altstadtbrücke in die Arme lief, hatte die Staatsanwaltschaft München auf die Fahndungsliste gesetzt. Wegen Körperverletzung war er durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe i.H.v. 2.467,10 Euro verurteilt worden. Weil er nicht in der Lage war, den fälligen Betrag zu zahlen, entschied er sich mehr oder weniger freiwillig für die Alternative und ließ sich für die nächsten 59 Tage in eine Justizvollzugsanstalt bringen.
Nach dem Weißrussen (35), der bei Kodersdorf aufgegriffen wurde, fahndete die Staatsanwaltschaft Nürnberg, nachdem ihn das Amtsgericht Bayreuth wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 295,00 Euro verurteilt hatte. Nach Zahlung der Geldstrafe reiste er weiter.
Den 51-jährigen Deutschen „erwischte“ eine Streife in Bad Muskau und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Chemnitz einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen hatte. Diesem Haftbefehl ging die Anordnung der Erzwingungshaft durch das Amtsgericht Freiberg in einer Bußgeldangelegenheit voraus. Schließlich zahlte der Freiberger das Bußgeld i.H.v. 180,00 Euro an Ort und Stelle.
Auch der 28-jährigen Bulgarin, die ebenfalls in Bad Muskau angetroffen wurde, blieb der Weg ins Gefängnis erspart. Sie musste dafür aber etwas tiefer in ihr Portemonnaie greifen (1.534,00 Euro), denn gegen sie lagen gleich zwei Haftbefehle vor. In beiden Fällen war sie durch das Amtsgericht Stuttgart wegen verbotener Prostitution verurteilt worden.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de