POL-TUT: Pressemitteilung für den Landkreis Freudenstadt vom 5.10.2014

05.10.2014 | 15:00 Uhr

Landkreis Freudenstadt (ots) – Freudenstadt: Auffahrunfall – Eine verletzte Person und drei beschädigte Fahrzeuge; Freudenstadt: Unter Alkoholeinfluss beim Rückwärtsfahren Unfall verursacht; Horb am Neckar / Landesstraße 370: Beim Überholen entgegenkommenden Pkw gestreift und weitergefahren – Unfallflüchtige stellte sich bei der Polizei; Sulz am Neckar-Mühlheim: Holzstapel in Garage gerät in Brand

Freudenstadt: Auffahrunfall – Eine verletzte Person und drei beschädigte Fahrzeuge

Eine leicht verletzte Mitfahrerin in einem Pkw und drei beschädigte Fahrzeuge waren die Bilanz eines Auffahrunfalls, der sich am Samstag, kurz vor 14 Uhr in der Stuttgarter Straße ereignet hat. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 13000 Euro. Ein Pkw musste abgeschleppt werden. Der 25-jährige Unfallverursacher wird wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Freudenstadt: Unter Alkoholeinfluss beim Rückwärtsfahren Unfall verursacht

Am Samstagvormittag, gegen 10 Uhr, kam es im Einmündungsbereich Kleinrhein- / Turnhallestraße zu einem Verkehrsunfall. Ein 63-jähriger Autofahrer war von der Kleinrheinstraße nach links in die Turnhallestraße eingebogen und bremste sein Fahrzeug bis zum Stillstand ab. Anschließend fuhr er rückwärts in der Absicht, im Anschluss wieder in der Kleinrheinstraße zurückzufahren. Beim Zurücksetzen übersah er einen Pkw und es kam zur Kollision. An den Fahrzeugen entstand jeweils Sachschaden in Höhe von 1000 Euro. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über einem Promille. Bei dem 63-Jährigen wurde eine Blutprobe erhoben und sein Führerschein beschlagnahmt.

Horb am Neckar / Landesstraße 370: Beim Überholen entgegenkommenden Pkw gestreift und weitergefahren – Unfallflüchtige stellte sich bei der Polizei

Am Samstag, gegen 13.30 Uhr, befuhr eine zunächst nicht bekannte Autofahrerin die Landesstraße 370 von Horb in Richtung Schopfloch. Kurz vor Seewald wollte sie einen vor ihr fahrenden Pkw überholen und scherte aus. Nachdem sie ausgeschert war, erkannte sie entgegenkommende Fahrzeuge, brach ihren Überholvorgang jedoch nicht ab. Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden, wich der erste entgegenkommende Pkw auf den Grünstreifen nach rechts aus. Ein weiterer nachfolgender Pkw erkannte die Gefahrensituation zu spät, konnte nicht mehr ausweichen so dass es zu einem Streifvorgang mit den jeweiligen linken Außenspiegeln kam. Die Unfallverursacherin entfernte sich anschließend von der Unfallstelle indem sie weiterfuhr. Am Pkw des Geschädigten entstand Sachschaden in Höhe von etwa 800 Euro. Etwa eine Stunde nach dem Verkehrsunfall kam die 18-jährige Unfallverursacherin zum Polizeirevier, um ihre Beteiligung an dem Unfall anzuzeigen. Auf Anordnung des Bereitschaftsstaatsanwalts wurde ihr Führerschein beschlagnahmt. Nach Abschluss der Ermittlungen wird sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Hilfreich für die Ermittler wäre es, wenn sich der Fahrer des überholten Pkw als Zeuge zur Verfügung stellen könnte. Dieser sollte sich mit der Polizei in Horb unter Telefon 07451 96-0 in Verbindung setzen.

Sulz am Neckar-Mühlheim: Holzstapel in Garage gerät in Brand

Am Samstagnachmittag kam es in einer an ein Wohngebäude angebauten Garage im Mühlbachring zum Brand eines Holzstapels. Unmittelbar zuvor hatte eine Hausbewohnerin mit einem Gasbrenner Unkraut abgebrannt und danach den Brenner in der Garage über dem Holz aufgehängt. Eine weitere Bewohnerin stellte kurz vor 15 Uhr eine Rauentwicklung im Gebäude und anschließend den Brand in der Garage fest. Die Freiwillige Feuerwehr Mühlheim wurde alarmiert und löschte den Brand. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 10000 Euro. Die beiden Frauen wurden mit Verdacht auf jeweils leichte Rauchgasvergiftung vorsorglich ins Krankenhaus Oberndorf verbracht.

Rückfragen bitte an:  Peter Mehler Polizeipräsidium Tuttlingen Pressestelle Telefon: 07461 941-110 E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa