25.09.2014 | 14:40 Uhr
Wismar (ots) – Am Donnerstagmorgen bemerkte eine Funkwagenbesatzung des Gadebuscher Polizeirevieres gegen 07:45 Uhr einen Transporter mit einem Wohnanhänger auf der B 104 aus Richtung Rehna in Richtung Gadebusch fahrend fest. Am Wohnwagen war lediglich ein Pappschild mit den amtlichen Kennzeichen des ziehenden Fahrzeuges und ein Pappschild mit 25km/h angebracht worden. In der Ratzeburger Chaussee stoppten die Beamten in Gadebusch die Fahrzeugkombination auf dem Parkplatz eines Supermarktes und führten eine Verkehrskontrolle durch. Der 20-jährige Fahrzeugführer war der Meinung, dass der Transporter als LKW zugelassen ist und er in dieser Form den Wohnwagen im öffentlichen Verkehrsraum ziehen dürfe. Bei der Überprüfung des Wohnwagens stellten die Beamten fest, dass dieser seit September 2009 außer Betrieb gesetzt war. Da der Wohnwagen dort nicht stehen bleiben konnte, begleiteten die Beamten die Fahrzeugkombination zu einem geeigneteren Platz in Gadebusch. Die Weiterfahrt wurde anschließend untersagt. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der Fahrzeugzulassungsverordnung, der Abgabenordnung und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wismar André Falke Telefon: 03841/203-304 E-Mail: pi-wismar@t-online.de http://www.polizei.mvnet.de