23.09.2014 | 13:56 Uhr
Freiburg (ots) – Bereits in den frühen Morgenstunden des heutigen Dienstag, 23.September 2014, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn A5 zwischen den Anschlussstellen Nimburg und Freiburg-Nord die Kleintransporter, welche oft als Marktbestücker oder in der Handwerkerbranche oder im gewerblichen Güterverkehr als Schnell- und Eiltransporte eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte. </p>
Im dreistündigen Kontrollzeitraum von 5-8 Uhr wurden auf dem Kontrollplatz in der polizeieigenen „Wiegestraße“ von den insgesamt 13 beanstandeten Lkw-Fahrern acht viel zu schwere Lastwagen festgestellt.
Hierbei wurden ein mit Frischblumen beladener Klein-Lkw mit Anhänger verwogen, dessen Gesamtgewicht des Lkw um sage und schreibe 52 Prozent überschritten war. Der gleiche Überladungswert wurde bei einem Umzugstransporter festgestellt. Die Folge waren natürlich Anzeigenaufnahme mit Bußgeldbescheiden i.H.v. 250,– Euro und Untersagung der Weiterfahrt.
Anders sah es bei zwei Überladungsfahrten im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr aus. Hier wurde das Instrument der Vermögensabschöpfung angewandt. Das Instrument der Vermögensabschöpfung ist für solche Fälle geschaffen worden, damit sich die „Inkaufnahme“ von Ordnungswidrigkeiten für die Unternehmer nicht lohnen sollen. Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde in diesen Fällen hinsichtlich der Gewinn- u. Vermögensabschöpfung ein vielfach höherer Kostensatz, nämlich 605,– Euro, als das zu erwartende Bußgeld von den polnischen Transportunternehmern erhoben. Außerdem kamen zeitaufwendiges Umladen auf ein Ersatzfahrzeug oder Zwischenlagerung in einer Spedition hinzu.
Des Weiteren wurde ein Kleintransporter überprüft, dessen Feststellbremse völlig wirkungslos war. Ein weiterer Fahrer eines mit Maschinen beladenen Klein-Lkw war nicht im Besitz einer Erlaubnisurkunde für den Güterverkehr.
Vier Fahrer wurden wegen Verstöße gegen die Lenk- u. Ruhezeiten beanstandet.
pv / jli
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Jens Liebenau Telefon: 0761/882 3902 E-Mail: freiburg.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/