22.09.2014 | 10:58 Uhr
Wismar (ots) – Weil der Fahrer eines Opels den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte wurde eine Funkwagenbesatzung des Gadebuscher Polizeirevieres am Sonntag gegen 11:30 Uhr in Brüsewitz auf den Mann aufmerksam. Im Rahmen der anschließend durchgeführten Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des 52-Jährigen bemerkten die Beamten Alkoholgeruch. Ein zunächst durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,09 Promille und lag somit genau an der Grenze von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat. Da es sich zu diesem Zeitpunkt noch um eine Ordnungswidrigkeit handelte, weil der Mann keine größeren Ausfallerscheinungen zeigte, wurde auf der Wache in Gadebusch eine Atemalkoholmessung durchgeführt. Der gerichtlich vorwerfbare Wert lag nun jedoch bei 1,1 Promille und erfüllte den Straftatbestand einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB. In der weiteren Folge waren nun die Entnahme einer Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheins erforderlich.
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