22.09.2014 | 14:36 Uhr
Schafflund (ots) – Sonntagnachmittag, 21.09.14, gegen 16:30 Uhr, stoppte eine Streife der Polizeistation Schafflund nahe der Ortschaft ein auf der B199 in Richtung Westküste fahrendes Wohnmobil.
Hinterherfahrende Zeugen hatten die Regionalleitstelle alarmiert. Sie erkannten das Wohnmobil aufgrund einer in sozialen Netzwerken veröffentlichten Suche. Die Eigentümer hatten den Diebstahl des markanten orangefarbenen Wohnmobils (Umbau eines Mercedes Sprinters zu einem Wohnmobil) bei der Polizei angezeigt und zugleich online veröffentlicht.
Unbekannte hatten das Fahrzeug im Wert von über 60.000 Euro einen Tag zuvor, am Samstag, 20.09.14, gegen 10:45 Uhr, in Schwentinental auf einem Firmengelände entwendet. Sie machten bei Abfahrt durch quietschende Reifen auf sich aufmerksam und wurden seither mehrfach gesehen. Unter anderem erkannten Verkehrsteilnehmer das Wohnmobil aufgrund der Veröffentlichung in diversen Onlinemedien Samstagabend in Neumünster an einer Tankstelle wieder. Man hatte zwischenzeitlich fremde, ebenfalls entwendete Kennzeichenschilder angebracht.
Sonntagnachmittag: Bei Schafflund stellten die Beamten den Funkstreifenwagen quer und stoppten das entwendete Fahrzeug gegen 16:30 Uhr auf der B199.
Sie konnten den 26-jährigen Fahrer und den 19-jährigen Insassen widerstandslos festnehmen. Streifen der Flensburger Polizei unterstützten den Einsatz. Beim Fahrer stellten die Beamten Drogeneinfluss fest. Er hatte auch nach eigenen Angaben am Tage bereits einige Joints und Amphetamin konsumiert. Sie sicherten eine Blutprobe.
Weiteren Ermittlungen zur Folge war dem 26-jährigen derzeit keine Fahrerlaubnis erteilt worden.
Im Fahrzeug stellten die Polizeibeamten darüber hinaus geringe Mengen Betäubungsmittel, weitere entwendete Kennzeichenschilder und eine Luftpistole sicher.
Die bislang nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Männer wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Sie werden sich nunmehr in entsprechenden Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens unter Drogeneinfluss und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.
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