22.09.2014 | 14:16 Uhr
Dresden (ots) – Ein 28-jähriger Mann aus Leipzig war nicht in der Lage, die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.500,-EUR zu zahlen. Er sitzt nun in Haft.
Am gestrigen Abend ergab die Kontrolle eines jungen Mannes um 19:00 Uhr auf dem Neustädter Bahnhof in Dresden, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er war durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe i.H.v. 3.500,-EUR verurteilt worden, hatte diese jedoch nicht bezahlt. Da der 28-Jährige auch am gestrigen Tag nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe zu begleichen, wurde er noch am Abend in die JVA Dresden eingeliefert und verbüßt dort nun für die nächsten 70 Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe.
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