21.09.2014 | 15:10 Uhr
Waldeck (ots) – Wasserschutzpolizei beendet Urlaubssegeltörn
Am 21.09.2014 wurden die Beamten der Wasserschutzpolizei Rostock durch die Bundespolizei zu einer Charteryacht nach Kühlungsborn gerufen. Die Yacht hatte kein gültiges Bootszeugnis und wollte an einer Regatta teilnehmen. Im Vorfeld wurde das abgelaufene Bootszeugnis unter folgenden Auflagen um 3 Monate bis zum 13.09.2014 verlängert. Erneuerung der abgelaufenen Prüfbescheinigungen für das Rettungsfloß und Feuerlöscher, sowie die Ausrüstung der Yacht mit aktuellen Seekarten. Diese Auflagen wurden nicht erfüllt und die Yacht trotzdem verchartert. Das abgelaufene Bootszeugnis wurde eingezogen, die Weiterfahrt untersagt und Anzeige gegen den Unternehmer gefertigt.
Hilferuf eines Freizeitkapitäns
20.09.2014, auf der Ostsee waren Sichtweiten von unter 100 m. Ein Sportboot trieb im Nebel mit Motorausfall, westlich des Seekanals, bei Tonne 3. Nach Eingang der Meldung bei der Wasserschutzpolizei wurde umgehend die Seenotleitstelle in Bremen und Verkehrszentrale Warnemünde verständigt. Diese strahlte eine nautische Warnnachricht für die Schifffahrt aus. Der Seenotkreuzer „Arkona“ und das Polizeiboot „Warnow“ kamen zum Einsatz. Das Polizeiboot fand das Sportboot und übergab es an des Seenotkreuzer, der es nach Warnemünde in einen sicheren Hafen schleppte.
Autofahrer ohne Führerschein und Pkw ohne Pflichtversicherung unterwegs
Bei einer gemeinsamen Routinekontrolle der Bundespolizei mit der Wasserschutzpolizei im Seehafen Rostock fiel ein schwedischer Pkw mit einer bulgarischen Familie auf. der Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis das Fahrzeug wurde in Schweden stillgelegt der Fahrzeugführer ist nicht Fahrzeughalter unklare Eigentumsverhältnisse, es liegt kein gültiger Kaufvertrag vor das Fahrzeug ist nicht versichert Durch die folgenden Verständigungsschwierigkeiten war es notwendig einen Dolmetscher zu organisieren um eine Befragung durch die Wasserschutzpolizei durch zu führen. Nach Stunden der Überprüfung und Befragung wurde festgestellt, dass in Schweden keine Anhaltspunkte zum Diebstahl bzw. zur Hehlerei mit dem Pkw vorliegen. Für die Anzeigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Pflichtversicherung, wurde eine Sicherheitsleistung von 160,00 EUR durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Die WSP zog die Sicherheitsleistung ein, stellte die Fahrzeugkennzeichen und Papiere sicher. Die Familie konnte die Reise ohne Auto fortsetzen.
Es liegt nun in der Hand des Eigentümers, für den Abtransport des Pkw bzw. für ein Überführungskennzeichen mit einer entsprechenden Versicherung zu sorgen.
Rückfragen bitte an: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock Telefon: 0381/127040 Fax: 0381/12704226 E-Mail: wspi-rostock@lwspa-mv.de