19.09.2014 12:52:00, Koblenz – Koblenz – 87- Jährige tot in ihrer Wohnung aufgefunden

Polizeipräsidium Koblenz

19.09.2014, 12:52 – Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz, Koblenz – 87- Jährige tot in ihrer Wohnung aufgefunden  
 

Am Donnerstag, 04.09.2014, wurde gegen 09.00 Uhr, in der Souterrainwohnung eines Mehrfamilienhauses in der Trierer Straße 78 in Koblenz-Metternich die 87-jährige Bewohnerin Elisabeth Theisen tot aufgefunden. Frau Theisen wurde am Tag zuvor gegen 19.15 Uhr letztmals lebend gesehen.
Aufgrund der Ermittlungen geht die Kripo Koblenz im hier vorliegenden Fall von einem Tötungsdelikt aus. Die von der Staatsanwaltschaft Koblenz angeordnete Obduktion bestätigt einen Tod durch Ersticken.
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Tatort befinden sich eine Videothek und eine Tankstelle, die beide stark frequentiert sind.
Aus diesen Gründen bittet die Kripo Koblenz die Bevölkerung um Hinweise und fragt:

– Wer kann Angaben zu den Kontakten des Opfers machen?

– Wer kann Angaben zu den Lebensgewohnheiten des Opfers machen?

– Wer hat das Opfer in der letzten Zeit besucht?

– Wer hat auffällige Beobachtungen in der Zeit zwischen Mittwochabend, den 03.09.2014 und Donnerstagmorgen, den 04.09.2014 gemacht?

– Kam es in der Trierer Straße im Bereich der Tankstelle, zur oben angegebenen Zeit zu einem auffälligen Verhalten im Straßenverkehr (Busverkehr, Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger)?

(Anmerkung: An Mittwoch, 03.09.2014, fand das Fußballfreundschaftsspiel Deutschland – Argentinien statt)

Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit zum Tatablauf und den genauen Todesumständen keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

Hinweise bitte an die Kripo Koblenz unter Telefon: 0261 – 1030.

Die Staatsanwaltschaft behält sich alle weiteren Presseauskünfte vor.
Sobald weitere Informationen bekannt gegeben werden können, werden Sie über den Newsmailer informiert.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt.

(Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Aus-schluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.)

Polizeipräsidium Koblenz

Moselring 10/12
56068 Koblenz
Telefon: 0261/103-0
 

Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz