IM-MV: Innenministerium entscheidet zum Schweriner Haushalt / Landeshauptstadt muss Haushaltssicherungskonzept aufstellen

16.09.2014 | 15:00 Uhr

Schwerin (ots) – Das Ministerium für Inneres und Sport hat über die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Schwerin entschieden. Die von der Stadtvertretung am 27.01.2014 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2014 kann somit nach Veröffentlichung in Kraft treten.

Das Innenministerium fordert in seiner haushaltsrechtlichen Entscheidungen die Stadt auf, 5,3 Mio. EUR weniger Schulden zu machen und somit das laufende Defizit zu verringern. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt auf dem langen Weg der Haushaltskonsolidierung. Im Finanzhaushalt ist ein jahresbezogenes laufendes Defizit von 20,5 Mio. EUR geplant.

„Um eine dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen, sind weitere Sparbemühungen unausweichlich“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Daher wird aufbauend auf dem Bericht des Beratenden Beauftragten der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes angeordnet.“ Dieses soll zunächst den jahresbezogenen Haushaltsausgleich ab 2018 ermöglichen. Gleichzeitig ist es Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land. Kommt diese zustande und kann die Landeshauptstadt die darin vereinbarten Ziele umsetzen, erhält die Stadt Gelder aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds der Landesregierung, der mit insgesamt 100 Mio. EUR ausgestattet ist.

Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet und damit der Weg freigemacht, um geplante Investitionen des Jahres 2014 in Angriff zu nehmen.

Rückfragen bitte an:  Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Michael Teich Telefon: 0385/588-2008 E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de http://www.regierung-mv.de 

Quelle: news aktuell / dpa