Pressemeldungen vom Montag, 15.09.2014 aus der Region Bayerischer Untermain

Pressemeldungen vom Montag, 15.09.2014 aus der Region Bayerischer Untermain

Berichte der örtlichen Polizeiinspektionen

Landkreis Aschaffenburg

Insgesamt neun Fahrzeuge in Wasserlos beschädigt

Alzenau – Eine Spur der Verwüstung hinterließ ein unbekannter Zeitgenosse am frühen Sonntag in Wasserlos. Im Drosselweg trat der Täter an einem Nissan und an einem Renault die Spiegel ab. Im Bereich der Ziegelbachstraße wurden an einem Ford, zwei BMW und einem VW ebenfalls die Spiegel abgetreten. Ein Kia, der in der Ziegelbergstraße abgestellt war, wurde auf der rechten Seite zerkratzt. Im Haagweg und der Glockengasse beschädigte er schließlich die Außenspiegel an einem Ford und einem Nissan. Der Gesamtschaden an den neun Fahrzeugen beträgt mehrere tausend Euro.

Die Sachbeschädigungen könnten in Zusammenhang mit einer Schlägerei stehen, die am Sonntag zwischen 01:00 Uhr und 03:00 Uhr im Drosselweg stattfand. Zeugen hatten eine tätliche Auseinandersetzung bemerkt, an der insgesamt vier Personen, darunter eine Frau, beteiligt waren. Eine Person wurde dabei offenbar am Kopf verletzt, da Blutspuren auf der Straße im Drosselweg und an einem Lichtmasten festgestellt werden konnten. Der Geschädigte hat sich allerdings bisher noch nicht bei der Polizei gemeldet, auch eine Nachfrage in dem umliegenden Krankenhäusern verlief negativ.


Zeugen oder auch Beteiligte der Schlägerei werden gebeten, sich bei der Polizei in Alzenau unter Tel.-Nr. 06023/944-0 zu melden.

Verantwortungslos

Stockstadt – Mit einem Bußgeldverfahren wegen unterlassener Kindersicherung sieht sich seit Sonntagmorgen ein 45-Jähriger aus Bulgarien konfrontiert. Autobahnfahnder stoppten ihn mit seinem bulgarischen Kleinbus auf der A 3 bei Stockstadt. Im Fond des Busses saßen bzw. lagen auf dem Boden seine beiden zwei und fünf Jahre alten Kinder ohne jegliche Kindersicherung! Und dies, obwohl er altersgerechte Kindersitze im Kofferraum mitführte! Für seine Faulheit und Verantwortungslosigkeit gegenüber den Schwächsten musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro hinterlegen. Weiterfahren durfte er erst, als die Kinder ordnungsgemäß in ihren Sitzen gesichert waren.



Quelle: Bayerische Polizei