15.09.2014 | 12:45 Uhr
Bischofsheim/Stockstadt/Mörfelden-Walldorf/Kelsterbach (ots) – Vier Autofahrer müssen sich nach Verkehrskontrollen am Sonntag (14.09.) und der Nacht zum Montag (13.09.) in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss oder Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.
Gegen 6.15 Uhr am Sonntagmorgen stoppten Beamte der Polizeistation Bischofsheim das Auto eines 22-Jährigen aus Bechtolsheim in der Bismarckstraße in Bischofsheim. Eine Messung zeigte bei einem anschließenden Alkoholtest einen Wert von 1,74 Promille an, was eine Blutentnahme zur Folge hatte. Dem jedoch nicht genug, da ihm der Führerschein entzogen wurde, leiteten die Beamten ebenfalls ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Auf das Auto eines 28 Jahre alten Mannes wurden Beamte der Polizeistation Groß-Gerau gegen 0.30 Uhr am frühen Montagmorgen aufmerksam. Bei Erblicken der Streife stellte der Riedstädter sein Auto schnell in einem Hof in der Kirchstraße in Stockstadt ab. Den vermeintlichen Grund für das Verhalten stellten die Polizisten anschließend fest. Mit 1,66 Promille hatte der Fahrer deutlich zu viel intus. Auch er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Seinen Führerschein wurde sichergestellt.
In der Frankfurter Landstraße stoppte eine Streifenbesatzung der Polizeistation Mörfelden-Walldorf gegen 1 Uhr einen 28 Jahre alten Walldorfer. Bei der anschließenden Überprüfung fielen den Polizisten deutliche Anzeichen für einen vorangegangenen Drogenkonsum auf. Ein Drogentest bestätigte den ersten Verdacht, er reagierte positiv auf Kokain. Das Ergebnis der Blutuntersuchung muss jetzt zeigen, ob der Ertappte wirklich unter dem Einfluss der Drogen am Steuer saß.
Ebenfalls positiv verlief ein Drogentest bei einer Verkehrskontrolle gegen 4 Uhr auf der Bundesstraße 43. Beamte der Polizeistation Kelsterbach hatten einen 25-Jährigen Frankfurter an der Kreuzung zur Okriftler Straße angehalten. Körperliche Anzeichen erweckten bei der Kontrolle den Verdacht, dass der Fahrer berauscht am Steuer sitzen könnte. Der Test, der einen vorangegangenen Konsum von THC anzeigte, bestätigte diese Vermutung, weshalb der Ertappte ebenfalls zur Blutentnahme mit zur Wache musste.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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