15.09.2014 | 04:39 Uhr
Waldeck (ots) – Ein in Deutschland zugelassener BMW ist mit schwedischen Kennzeichen unterwegs
Am 14.09.2014 wurde bei einer Streife im Seehafen Rostock ein Pkw mit schwedischen Kennzeichen kontrolliert. Bei der Überprüfung und Fahndungsabfrage wurde eine Unstimmigkeit zwischen den Kennzeichenschildern und Fahrzeugdaten des Fahrzeuges festgestellt. Der in Schweden lebende Fahrzeugführer mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte mit seinem, in Schweden zugelassenen, VW Transporter seine Familie in Thüringen besucht. Auf der Rückfahrt hatte sein schwedisches Fahrzeug einen Motorschaden und wurde dadurch fahruntüchtig. Aus Zeitnot kaufte der Fahrer dann kurzerhand bei einem Händler den alten und billigen BMW. Er montierte die Schilder des schwedischen Autos an das deutsche Auto um so schnell wie möglich die Fahrt nach Schweden fortsetzten zu können. Den Fahrzeugbrief des Autos konnte er vorweisen aber eine Haftpflichtversicherung für den BMW leider nicht. Wegen der Nutzung falscher Kennzeichen und Fahrens ohne gültige Haftpflichtversicherung wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte er dann mit der Fähre nach Schweden übersetzen.
Vollsperrung des Alten Strom in Warnemünde für den Schiffsverkehr
Am Sonntag wurde der Alte Strom in Warnemünde für über eine Stunde lang komplett gesperrt und dadurch der Schiffsverkehr zum Erliegen gebracht. Grund dafür waren die Schwimmwettbewerbe des 32. Rostocker Triathlon. Nach knapp 70 Minuten hatten alle 300 Teilnehmer ihre Strecke von bis zu 1,1 km absolviert und die Sperrung konnte wieder aufgehoben werden.
Segelboot läuft in Warnemünde auf Grund
Am Sonntag ist in Warnemünde gegen 22:00 Uhr westlich der Molen ein Segelboot auf Grund gelaufen. Das Sportboot war auf dem Weg von Barth zum Nord-Ostsee-Kanal. Um auf seine Notsituation aufmerksam zu machen zündete der Skipper ein Seenotsignal. Ein Schlauchboot kam den Havaristen zu Hilfe und half dem Segler dann den schützenden Liegeplatz im Alten Strom anzulaufen. Ursache für die Grundberührung war mangelnde Seemannschaft und Nichtbeachtung der Regeln des Seemannsbrauchs durch den Sportbootführer. Er hatte unter anderem nicht die erforderlichen Seekarten an Bord.
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