POL-STD: Kinder Im Straßenverkehr – Schulanfang 2014 – Tipps der Polizei für den sicheren Schulweg

10.09.2014 | 09:56 Uhr

Stade (ots) – 1. Kinder Im Straßenverkehr – Schulanfang 2014

Mit dem Einschulungstermin am Samstag, 13.09.2014, beginnt für die ABC-Schützen ein neuer Lebensabschnitt in vielfältiger Form. Hierin inbegriffen ist auch ein möglicherweise gefahrenträchtiger Schulweg. Ältere Schüler und Schülerinnen müssen sich bei einem Schulwechsel mit einem neuen Schulweg vertraut machen.

Unsere Kinder sind das „schwächste Glied“ in der Kette der Verkehrsteilnehmer und besonders gefährdet. Im Jahr 2013 verunglückten laut dem Statistischen Bundesamt insgesamt 28 143 Kinder unter 15 Jahren bei Verkehrsunfällen auf Deutschlands Straßen. Im Durchschnitt kam alle 19 Minuten ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden. Besonders gefährdet waren sie als Mitfahrer im Pkw. Jeweils rund ein Drittel der verunglückten Kinder kam als Insasse im Pkw zu Schaden. 43,1 % der getöteten Kinder starben im Pkw. Insgesamt wurden 23 679 Kinder leicht-, 4 406 schwerverletzt und 58 getötet.

Kinder benötigen zur Bewältigung von sicheren Verhaltensweisen im Straßenverkehr eine Reihe von Fähigkeiten, die erst entwicklungsbedingt ausgebildet werden. Wegen ihrer geringen Körpergröße haben sie generell einen schlechten Überblick, außerdem ist ihr Blickfeld um rund 30 % kleiner als das eines Erwachsenen. Entfernungen und Geschwindigkeiten können nicht sicher geschätzt werden. Die akustische Wahrnehmungsfähigkeit, Geräusche einer bestimmten Richtung zuordnen zu können, ist ebenfalls noch nicht voll entfaltet. Technische Abläufe, wie der eines Bremsweges, sind ihnen fremd. Andererseits ist die typische Verhaltensweise Ursache für das hohe Unfallrisiko. Den Kindern fällt es schwer, sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren, sie reagieren impulsiv und spontan, begonnene Handlungen können nur schlecht unter- oder abgebrochen werden.

Erst mit 8 – 10 Jahren werden Kinder zu Fußgängern und mit 13 – 15 Jahren zu Radfahrern, die in der Lage sind, die an sie gestellten Anforderungen einigermaßen sicher bewältigen zu können.

Deshalb, wenn sie Kinder am Straßenrand sehen, verringern sie deutlich ihre Geschwindigkeit und seien sie bremsbereit. Insgesamt müssen die Eltern und Erwachsenen öfter daran denken, dass sie auch im Straßenverkehr eine Vorbildfunktion inne haben. Durch Beobachtung und Nachahmung erlernen unsere Kinder ihre Fertigkeiten und Kenntnisse.

Der kürzeste Schulweg muss nicht der sicherste sein. Die Kinder sollen die Fahrbahn möglichst selten überqueren. Wenn es dennoch geschehen muss, dann vorzugsweise an Kreuzungen und Einmündungen mit Fußgängerampeln oder Zebrastreifen. Üben sie mit den Kindern rechtzeitig den Schulweg ein und besprechen sie die Gefahrenpunkte.

Dazu zählt auch, bei einer grünen Ampel oder beim Zebrastreifen immer noch nach links und rechts und wieder nach links zu schauen, um sich zu vergewissern, dass die Autos wirklich halten. Das Verhalten ihres Kindes können die Eltern überprüfen, indem sie dem Kind mit einem gewissen Abstand folgen. Schicken sie es aber erst alleine auf den Weg, wenn es die Strecke und die Verkehrsverhältnisse genau kennt, auch sollte es nicht unter Zeitdruck oder zu früh auf den Weg geschickt werden. .

Zur Förderung der Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg werden Schulwegpläne aktualisiert und in ihrer Schule vorrätig gehalten.

Schulanfänger sollen noch nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule geschickt werden, da sie im Alter von 6 oder 7 Jahren nicht in der Lage sind, ein Fahrrad sicher zu beherrschen und sich gleichzeitig auf den Straßenverkehr konzentrieren zu können.

Wenn sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sichern sie es mit einem geeigneten Rückhaltesystem. Bei Fahrgemeinschaften muß für alle Kinder ein entsprechender Sitz vorrätig gehalten werden. Am Fahrziel halten sie so, dass das Kind keine Fahrbahn überqueren muss. Kinder sollen grundsätzlich auf der rechten Seite unter Mithilfe des Fahrers, der Fahrerin, ein- bzw. aussteigen.

Besondere Gefahrenstellen auf dem Schulweg stellen auch die Bushaltestellen dar. Daher möchte die Polizei noch einmal an die entsprechende gesetzliche Regelung erinnern. Wenn sich ein Bus der Haltestelle nähert und die Warnblinkanlage eingeschaltet ist, darf der Bus nicht überholt werden. Hält ein Bus an der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (3-7 km/h) an ihm vorbeigefahren werden, damit jede Gefahr für die Fahrgäste ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr der selben Fahrbahn. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. Wenn der Busfahrer kein Warnblinklicht eingeschaltet hat, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Aber auch das Fahren mit dem Bus, insbesondere aber das Warten an der Bushaltestelle, müssen die Eltern mit den Kindern üben. Eine Bushaltestelle ist kein Spielplatz. Durch Rangeleien und Stoßen können die Kinder leicht abgelenkt werden und unabsichtlich, mit den entsprechenden Folgen, auf die Fahrbahn treten. Ein in eine Haltebucht einfahrender Bus benötigt einen erheblichen Sicherheitsstreifen, so dass die Kinder nicht unmittelbar an der Bordsteinkante stehen dürfen. Sie sollen an den Bus erst herantreten, wenn er zum Stehen gekommen ist und die Tür geöffnet wurde. Nach dem Aussteigen sollen die Kinder an einer sicheren Stelle die Fahrbahn überqueren. Niemals unmittelbar vor oder hinter dem Bus plötzlich auf die Fahrbahn laufen. Notfalls müssen sie solange warten, bis der Bus abgefahren ist.

Zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr tragen auch helle Kleidung und Reflektoren bei. Die Kinder werden von den anderen Verkehrsteilnehmern eher gesehen und können dementsprechend früher reagieren.

Mit der für dieses Jahr wieder vorgesehenen Aktion „Kleine Füße“ sollen Kinder und Kraftfahrer auf potentielle Gefahrenstellen auf dem Schulweg besonders hingewiesen werden. Im Rahmen dieser Aktion werden symbolisierte Kinderfußabdrücke in gelber Farbe an sensiblen Punkten des Schulweges mittels Schablone und Spraydose aufgebracht. Diese „Kleinen Füße“ wenden sich sowohl an die Schülerinnen und Schüler, denen der Verlauf des sicheren Schulweges auf diese Weise besonders deutlich gemacht werden soll, als auch an die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, um ihnen das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit, z.B. an Querungsstellen, bewusst zu machen.

Für die Schulanfangsaktion ist zusätzlich ein Zebra mit den grauen Streifen und dem Namen „Matze“ als Sympathiefigur entwickelt worden. „Matze“ verleiht der Aktion ein „Gesicht“ und soll dazu beitragen, die Identifikation der Kinder mit den „Kleinen Füßen“ zu festigen und die Kommunikation der Inhalte zu erleichtern. Die Figur ist auf den Plakaten, Flyern und Aufklebern als Symbolträger dargestellt.

Die diesjährige Schulanfangsaktion vertieft erneut den Aktionsschwerpunkt, den Schulweg zu Fuß zu bewältigen! Dazu wird wie im letzten Jahr den Schulen ein Tagebuch mit dem Titel „Zu Fuß zur Schule“ als Wettbewerb angeboten. Die Tagebücher mit den Aufklebern sind beim Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Stade für die Schulen im LK Stade erhältlich. Betont wird auch wieder die Rolle der Erziehungsberechtigten als Vorbild für ein sicherheitsorientiertes Verkehrsverhalten. Dazu wird ein „Elternbrief“ in unterschiedlichen Sprachen vorgehalten, der insbesondere auf die Themenfelder „Sicher zur Fuß zur Schule“, „Sicher mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur Schule“ hinweist. Diese Elternbriefe und ein Malheft stehen als PDF-Dokument auf der Seite www.landesschulbehoerde-niedersachen.de zum Download zur Verfügung.

Im Rahmen gezielter Verkehrssicherheitsaktionen in unmittelbarer räumlicher Nähe der Schulen wird die Polizei Faltblätter in Form der „Kleinen Füße“ am Einschulungstag an die Verkehrsteilnehmer verteilen und die besondere Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg verdeutlichen. Im weiteren zeitlichen Verlauf wird die Polizei aber auch die Verkehrsüberwachung im Bereich der Schulen mit den Schwerpunkten: Geschwindigkeitsüberprüfung, Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen und falsches Halten und Parken intensivieren und ahnden.

2. Tipps für den sicheren Schulweg

Allgemein

   -	Bereits vor dem ersten Schultag mit den Eltern den Schulweg  einüben -	Den Schulwegplan der Schule erfragen. -	Der kürzeste Weg  muss nicht der sicherste sein. -	Zu Hause frühstücken -	 Rechtzeitig  aber nicht zu früh und ausgeschlafen zur Schule gehen. -	Das Prinzip  "Bus auf Füßen, Walking - Bus" anwenden Mit Freunden Treffen und  gemeinsam zur Schule und nach Hause gehen. Nicht bummeln. -	  Erkennbarkeit durch helle Kleidung, Reflexionsmaterialien, Ranzen  erhöhen 

Zu Fuß zur Schule:

   -	Die Straße an sicheren Querungsstellen überqueren -	Ampeln,  Zebrastreifen, Fußgängerfurten nutzen -	Deutlich bis zum Bordstein an die Fahrbahn herantreten und zunächst stehen bleiben. -	An allen  Stellen erst nach links, nach rechts und wieder nach links schauen,  deutlich mit dem ausgestreckten Arm nach vorne Handzeichen geben und  erst wenn alle Fahrzeuge stehen, losgehen. - Blickkontakt zum  Fahrzeugführer herstellen, Erst wenn  dieser dich ansieht, hat er  dich wahrgenommen. Weg der "gelben Füße" nutzen -	 Nicht bei Rot die  Straße queren. Wenn die Ampel beim Überqueren auf Rot umspring,  weiter gehen -	Nicht zwischen geparkten Fahrzeugen auf die Straße  treten. -	Nicht vom Grundstück auf die Straße laufen. Häufig wird die Sicht auf die Straße und auf die Grundstückseinfahrt durch hohen  Bewuchs verdeckt. -	Auf dem Gehweg an der Häuserseite gehen. -	  Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße keinen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat,  innerhalb geschlossener Ortschaft links oder rechts, außerhalb  geschlossener Ortschaft links. Bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder  wenn die Verkehrslage es erfordert, einzeln hintereinander. 

Mit dem Pkw zur Schule:

   -	Geeigneten Kindersitz (12 Jahre, 150 cm) nutzen. -	Rechts und  auf der Seite der Schule und unter Mithilfe des Fahrers, der Fahrerin aussteigen. -	Hierbei auf Fußgänger und Fahrradfahrer achten. -	Nicht mit dem Ranzen auf dem Rücken im Auto sitzen. 

Mit dem Bus zur Schule:

   -	An der Bushaltestelle mindesten 1 m von der Bordsteinkante  entfernt stehen bleiben. -	Nicht drängeln und stoßen. -	Im Bus ruhig  sitzen, den Ranzen zwischen die Beine auf den Boden stellen. -	Nicht  im Eingangsbereich stehen bleiben, -	Beim Aussteigen nicht drücken  und schieben. -	Nicht vor oder hinter dem haltenden Bus die Straße  überqueren, warten, bis dieser die Bushaltestelle verlassen hat. 

Nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren – Fahrradhelm tragen – Fahrrad anschließen

Nicht von fremden Personen ansprechen lassen – Distanz zum Auto bewahren, mindestens 2 m. Das zwingt den Fragenden, sein Anliegen öffentlich zu machen, er muss jetzt laut fragen und andere können die Frage auch hören – Wenn dem Kind die Situation komisch vorkommt, soll es auf die Ansprache nicht reagieren oder nur kurz antworten, zum Beispiel: „Lassen Sie mich in Ruhe, fragen Sie einen Erwachsenen“ dabei: – Laut Rufen – Zielstrebig aber nicht kopflos weiterlaufen – Nicht in das Fahrzeug einsteigen – Keine Geschenke annehmen – Gehe nach Möglichkeit mit Freunden und Klassenkameraden

Wolfgang Cordes Polizeihauptkommissar Verkehrssicherheitsberater

Rückfragen bitte an:  Polizeiinspektion Stade Pressestelle Rainer Bohmbach Telefon: 04141/102-104 E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de 

Quelle: news aktuell / dpa