Nach bewaffnetem Überfall – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Nach bewaffnetem Überfall – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

KITZINGEN. Nachdem ein zunächst unbekannter Mann am Montagnachmittag versucht hatte, einer 43-Jährigen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Geldbörse zu rauben, sitzt ein Tatverdächtiger inzwischen in Untersuchungshaft. Der Mann war im Rahmen einer Fahndung festgenommen und bei ihm auch die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt worden.

Wie bereits berichtet, hatte die Geschädigte kurz nach 13:00 Uhr in einer Sparkasse in der Königsberger Straße Geld abgehoben. Als sie dann nach einem Einkauf zu ihrem Fahrzeug zurückgekehrt war und den Kofferraum geöffnet hatte, war sie dann von dem Mann bedroht und zur Herausgabe ihrer Geldbörse aufgefordert worden. Als das Opfer dann lautstark um Hilfe rief, flüchtete der Täter ohne Beute.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Überfalls hatte die Kitzinger Polizei mit Unterstützung von Beamten anderer Polizeidienststellen eine Großfahndung eingeleitet. Dabei wurde unweit des Tatorts ein 19-Jähriger festgenommen, der bei der Polizei bereits bekannt ist. Der Heranwachsende wurde zur Dienststelle gebracht, wo die Kriminalpolizei Würzburg die weiteren Ermittlungen übernahm. Bei seiner Vernehmung legte der junge Mann aus dem Landkreis Kitzingen ein Geständnis ab. Das Motiv dürfte in der angespannten finanziellen Situation des Beschuldigten zu suchen sein.

Wie inzwischen feststeht, handelt es sich bei der Waffe, mit der der 19-Jährige die Frau bedroht hatte, um eine Gaspistole, die einer echten Waffe jedoch täuschend ähnlich sieht. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg, die von Anfang an in die Ermittlungen mit eingebunden war, wurde der Tatverdächtige im Laufe des Dienstags dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Nach Erlass eines Haftbefehls wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung wurde der 19-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.


Audiodatei

O-Ton von Pressesprecher Karl-Heinz Schmitt  
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Bereits erfolgte Pressemeldung

Pressebericht vom 08.09.2014



Quelle: Bayerische Polizei