Wiesnblaulicht 9. Tag – Ereignisse vom Rosenheimer Herbstfest
Das Wetter war prächtig, die Stimmung auf dem Herbstfest gewohnt gut und auch die Beamten der Wiesnwache mussten selten einschreiten. Ein ruhiger Wiesnsonntag aus Sicht der Polizei.
Einen kleines „Jubiläum der besonderen Art“ gab es am späten Sonntagabend: ein 30-jähriger Mann aus Bad Feilnbach bekam das 50. Wiesnverbot in diesem Jahr aufgebrummt. Er hatte vor einem Fahrgeschäft einen Streit angezettelt und den Betreiber eines Gastronomiebetriebes grundlos beschimpft. Weil sich der sichtlich betrunkene Mann auch danach nicht beruhigte, wurde er vom Gelände verwiesen, für ihn war sein gestriger Herbstfestbesuch der letzte in diesem Jahr. Bis jetzt mussten im Vergleich zum Vorjahr aber weniger Wiesnverbote ausgesprochen werden.
Ein ganzes „Packerl“ an Anzeigen handelte sich ein Slowake (24) ein. Er wurde gegen Mitternacht am Rande der Loretowiese zusammen mit seinem Bruder kontrolliert, weil er eine Flasche nach anderen geworfen haben soll. Getroffen hatte er dabei zum Glück niemanden. Der 24-Jährige war von Anfang an sehr aggressiv und leistete bei seiner Durchsuchung erst leichten, später dann ganz erheblichen Widerstand. Die Beamten mussten ihn deshalb auf den Boden zwingen und fesseln. Dort stellte sich der Mann dann erst mal „tot“. Sanitäter, die in der Nähe standen, leisteten sofort Erste Hilfe, aber wie durch ein Wunder, ging es dem 24-Jährigen plötzlich wieder so gut, dass er die Polizisten bedrohen und beleidigen konnte und ständig versuchte, sie mit den Füßen zu treten und zu bespucken. Er verbrachte den Rest der Nacht in Polizeigewahrsam und trat den Heimweg mit Anzeigen wegen versuchter Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, Beleidigung und Widerstandes an.
Völlig verwirrt griffen die Beamten der Wiesnwache um 22.45 Uhr einen 15-jährigen Schüler auf dem Festgelände auf. Satte 1,9 Promille ergab der Alkotest bei dem Burschen auf der Wiesnwache. Bevor der verständigte Vater eingetroffen war, um seinen Filius mitzunehmen, musste sich der 15-Jährige im Wachraum noch auf den Boden übergeben.
Ziemlich verdutzt wird eine Kolbermoorerin am Sonntagnachmittag bei der Rückkehr zu ihrem Parkplatz geschaut haben, denn ihr Vehikel war nicht mehr da. Weil der Wagen unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz gestanden hatte, musste er abgeschleppt werden. Die hohen Abschlepp- und Verwarnungskosten wären zu vermeiden gewesen.
Quelle: Bayerische Polizei