08.09.2014 | 11:34 Uhr
Freiburg (ots) – Lörrach. Mehrere betrunkene Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen
In der Nacht von Freitag, 05.09.2014 auf Samstag, 06.09.2014 stellten Beamte des Polizeireviers Lörrach insgesamt drei alkoholisierte Fahrzeugführer innerhalb von nur zwei Stunden fest, die nicht mehr am Straßenverkehr hätten teilnehmen dürfen.
Die Fahrzeugführer hatten den gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille deutlich überschritten. Sie erwartet als Folge ein hohes Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
Lörrach. Essen auf dem Herd verkohlt
Bereits zum zweiten Mal in dieser Woche musste die Feuerwehr in dieselbe Wohnung in der Austraße ausrücken, zuletzt am Freitagabend gegen 19.15 Uhr. Schnell war klar, dass auch in diesem Fall keine Brandgefahr bestand, lediglich das Essen in einem Topf war verkohlt. Der 43 Jahre alte Bewohner war stark alkoholisiert, hat sich einen Topf mit Essen auf den Herd gestellt und dort offensichtlich vergessen. Der entstanden Rauch hat schließlich den Feuerwehreinsatz ausgelöst. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von über 2,4 Promille. Da Bedenken bestanden, ihn in diesem Zustand allein in der Wohnung zu lassen, wurde er seiner Mutter übergeben.
Lörrach. Betrunkene Radfahrer
Am Sonntag fiel einer Polizeistreife gegen 00.50 Uhr in der Basler Straße en 37 Jahre Radfahrer auf. Dieser fuhr in starken Schlangenlinien in Richtung Grenze und hatte sichtlich Schwierigkeiten, sich auf dem Fahrrad zu halten. Auch nachdem der Mann abgestiegen war, schwankte er immer noch sehr stark. Ein Atemalkoholtest wurde durchgeführt, es wurde ein Wert von 1,7 Promille angezeigt. Ein weiterer betrunkener Radfahrer fiel am selben Tag gegen 23.15 Uhr in der Zeppelinstraße auf. Auch er fuhr in Schlangenlinien und brauchte die gesamte Straßenbreite. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,2 Promille. Da auch Fahrradfahrer nicht betrunken am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wurde in beiden Fällen eine Blutalkoholbestimmung veranlasst. Gegen die Radfahrer wird Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet. Bei Alkoholwerten über 1,6 Promille geht die Rechtsprechung auch beim Radfahrer von absoluter Fahruntüchtigkeit aus.
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Paul Wißler Telefon: 07741 8316-201 E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/