IM-MV: Geibert stellt Thüringer Verfassungsschutznovelle auf B-IMK in Weimar vor Innenminister von CDU und CSU beraten unter anderem über Internetkriminalität und Asylverfahren

05.09.2014 | 12:45 Uhr

Weimar / Schwerin (ots) – In Weimar fand auf Einladung von Thüringens Innenminister Jörg Geibert am Donnerstag und Freitag (4. und 5. September 2014) eine Konferenz der Innenminister und -senatoren der Unionsparteien statt. Geibert empfing in der Klassikerstadt unter anderem Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Zu den weiteren Gästen zählten Innenpolitiker des Deutschen Bundestages und einiger Landtage, darunter Innenexperte Wolfgang Bosbach.

Neben dem neuen Thüringer Verfassungsschutzgesetz stand das Thema Internetkriminalität und hier insbesondere das so genannte Cyber-Grooming auf der Tagesordnung, also die gezielte Kontaktsuche Erwachsener zu Minderjährigen aus sexuellen Motiven. Weiter wurden die Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen sowie Fragen der Stromversorgung kritischer Infrastrukturen bei einem flächendeckenden, langanhaltenden Stromausfall diskutiert.

Zentrales Thema der Beratungen war die Vorstellung des novellierten Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. „Wir haben im Freistaat ein sehr modernes, professionelles und fortschrittliches Gesetz verabschiedet. Es weist dem Verfassungsschutz eindeutige Aufgaben zu und setzt ihm klare Regeln. Zugleich ermöglicht die Novelle die Stärkung der innerbehördlichen Aufsicht durch ein unabhängiges Controlling und schafft die Voraussetzungen für eine effektive parlamentarische Kontrolle“, erklärte Minister Geibert am Freitag zum Abschluß der B-IMK in Weimar. Überdies werden gesetzliche Regeln für das Anwerben und Führen so genannter Vertrauenspersonen (V-Leute) geschaffen. Eine Verbesserung erfährt ebenso der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei sowie den übrigen Sicher-heitsbehörden. „Damit leistet der Freistaat einen wichtigen Beitrag zu der von allen Ländern und dem Bund nach dem Versagen der Justiz- und Sicherheitsbehörden im ,NSU-Komplex‘ beschlossenen Neuaufstellung der Sicherheitsbehörden“, so Geibert weiter. Er informierte zugleich darüber, daß seit Anfang des Monats ein Organisationsstab Verfassungsschutz im Thüringer Innenministerium mit der Umsetzung der Gesetzesneuerung beauftragt ist.

Mit Blick auf die wachsende Internetkriminalität diskutierten die Minister ausgehend von der entsprechenden thüringisch-hessischen Bundesratsinitiative, die zur Entschließung des Bundesrats (BR-Drs. 91/14) geführt hat, darüber hinausgehende Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung. Gesetzlicher Nachbesserungsbedarf wird insbesondere im Bereich des sogenannten Cyber-Groomings gesehen. Hier soll auf entsprechende Rechtsetzungsprozesse hingewirkt werden.

Die Minister fordern vor allem eine zügige und vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie (2011/92/EU) zur „Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“. Diese Richtlinie sieht unter anderem verschärfte Strafbarkeitsregeln für die Kontaktaufnahme zu Kindern mit sexuellen Motiven vor. Zudem wurden Erfahrungen im Einsatz von sog. Honeypots (Lockfallen für potenzielle Cyber-Grooming-Täter) ausgetauscht und der Optimierungsbedarf bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit erörtert.

Wichtig ist nach Ansicht der Minister auch, dass künftig der gewerbsmäßige Handel mit Nacktbildern Minderjähriger strafrechtlich verfolgt werden kann. Bundesinnenminister de Maizière betonte, dass Kinderpornografie in jeder Form mit aller Härte bekämpft werde. „Wir müssen das Recht hier fortwährend so anpassen, dass auch neue Begehungsformen unter Strafe gestellt werden. Das betrifft insbesondere das gewerbsmäßige Handeln mit Bildern von nackten Kindern“, so der Bundesinnenminister.

Innenminister Geibert regte zudem die Schaffung einer Zentralstelle für die Verfolgung von Internetkriminalität bei den Staatsanwaltschaften an. Bundesländer wie Hessen würden hiermit gute Erfahrungen machen. „Die Internetkriminalität ist ein sehr dynamischer Phänomentbereich mit oft sehr rasanten Entwicklungen. Daher macht es Sinn, dass sich Staatsanwälte hierauf spezialisieren“, erklärte Geibert.

Eine deutliche Absage erteilten die Minister einem Vorstoß der Freien Hansestadt Bremen zur Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorien-tierten Großveranstaltungen. Dem Ziel, durch eine Gesetzesänderung der Kostennormen künftig Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen mit mehr als 3000 Teilnehmern an den Mehrkosten zu beteiligen, die im Falle einer prognostizierten gesteigerten Gewaltbereitschaft der Teilnehmer durch den dadurch bedingten polizeilichen Mehraufwand entstehen, können die Ressortchefs nicht folgen. Ebenso verwarfen sie einen Vorschlag des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, die Anzahl der Polizeieinsatzkräfte bei „Nicht-Risiko-Spielen“ zu reduzieren.

Eine erfolgversprechende Strategie im Kampf gegen polizeibekannte Gewalttäter könnten nach Auffassung der Minister Meldeauflagen sein. Hierbei wird den Betroffenen auferlegt, sich an Wochenenden mit Auswärtsspielen bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Somit könnten den Gewalttätern Reisen zu Risikospielen erschwert werden.

Thüringens Innenminister erklärte hierzu: „Zu den grundlegenden Aufgaben des Staates gehört es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleis-ten. Daher sieht sich der Staat bei kommerziellen Großveranstaltungen in der Pflicht, durch hinreichende Polizeipräsenz für einen friedlichen Ablauf zu sorgen.“ Eine deutlich reduzierte Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte würde die Sicherheit der Fußballfans und der vor Ort eingesetzten Polizisten jedoch gefährden. Weiter erklärte Geibert: „Statt der o.g. Vorschläge sollte die finanzielle Belastung, die durch die Ausweitung der Polizeieinsätze zur Absi-cherung von Großveranstaltungen entsteht, mit einer konsequenten Umsetzung des mit dem DFB und DFL am 23. Juli 2012 abgestimmten Maßnahmenkatalogs ´Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesligaspielen` und weiterer Unterstützung der Fanprojekte begegnet werden.“

Beraten wurde in Weimar auch über den drastischen Anstieg der Asylbewerberzahlen. Um berechtigten Antragstellern aus Krisengebieten gute Aufnahmebedingungen gewähren zu können, sollte nach Ansicht der B-IMK die Dauer der Asylverfahren beschleunigt werden. Dazu sei eine personelle Verstärkung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die bereits geplanten neuen 300 Stellen hinaus nötig. Thüringens Innenminister Geibert wies auf die großen Herausforderungen hin, die mit steigenden Flüchtlingszahlen auf Länder und Kommunen zukommen. Geibert schilderte zugleich die Bemühungen Thüringens, mit einer Außenstelle der Eisenberger Landesaufnahmestelle in Suhl die Bedingungen für die Asylbewerber zu verbessern.

Der Sprecher der CDU/CSU- geführten Innenressorts, Mecklenburg- Vor-pommerns Innenminister Lorenz Caffier, unterstützte seinen thüringischen Amtskollegen Geibert folgendermaßen: „Es geht uns dabei zunächst nicht um Aufnahmekontingente für Flüchtlinge, sondern zu allererst darum, vor Ort humanitäre Hilfe und Beistand zu leisten. Wir appellieren insbesondere an die Adresse der Grünen: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zur Bestimmung wei-terer sicher Drittstaaten zu!“ Weiter erklärte Caffier: „Mit der Neuregelung wird es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ermöglicht, offensichtlich unbegründete Anträge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Mazedonien schneller abzulehnen. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um den Menschen helfen zu können, die tatsächlich verfolgt werden und unserer Hilfe tatsächlich bedürfen.“

Rückfragen bitte an:  Thüringer Innenministerium Stephan Hövelmans 0172 3614775 Stepan.Hoevelmans@tim.Thüringen.de  Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Jens Minzlaff Telefon: 0385/588-2017 E-Mail: Jens.Minzlaff@im.mv-regierung.de http://www.regierung-mv.de 

Quelle: news aktuell / dpa