05.09.2014 – Körperverletzung durch Soft-Air-Waffe

05.09.2014 – Körperverletzung durch Soft-Air-Waffe  – PM

Landkreis Potsdam-Mittelmark, Altbensdorf, Waldgebiet

Donnerstag, 04.09.2014; nachmittags

Bei der Polizei meldeten sich Zeugen, die Angaben, dass Kinder von Soft-Air-Waffen verletzt wurden. Demnach brachte ein Jugendlicher (14) eine Soft-Air-Pistole und ein Soft-Air-Sturmgewehr mit. Er und einige Freunden schossen dann mit den Waffen in den Wald. Nach kurzer Zeit und einer Auseinandersetzung schoss der Jugendliche auf seine Freunde. Dabei traf er auch einen Jungen am Kopf. Die Beschossenen erlitten Hämatome und Schwellungen.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Körperverletzung und des Verdachts einen Waffengesetzverstoßes.

Die Polizei warnt: Soft-Air-Waffen können gefährliche Verletzungen herbeiführen. Sei es durch Kugeln, die u.a. die Augen treffen oder Waffen, die eine gesetzlich festgelegte Verschussenergiehöhe überschreiten. Nicht in Deutschland zugelassene Soft-Air-Waffen fallen oftmals unter das Waffengesetz und sind verboten. Der Besitz solcher nicht zugelassener Waffen ist strafbar.

Quelle: Internetwache Brandenburg