01.09.2014 | 14:59 Uhr
Görlitz (ots) – Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei fest, dass gegen einen polnischen Jugendlichen (17), zwei polnische Männer (27, 32) sowie einen deutschen Mann (52) Haftbefehle offen und noch nicht vollstreckt waren.
Der 17-Jährige wurde in der Görlitzer Hotherstraße aufgegriffen. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Görlitz die Sitzungshaft angeordnet, weil er zuvor zu einer Gerichtsverhandlung wegen Diebstahls nicht erschienen war. Bevor er jedoch den Justizvollzugsbeamten übergeben wurde, ist Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet worden. Bei der Durchsuchung sind nämlich Drogenutensilien gefunden worden, zudem fiel ein Drogenschnelltest positiv aus.
Den 27-Jährigen, der auf dem Autobahnrastplatz „An der Neiße“ angehalten wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf die Fahndungsliste gesetzt, nachdem das Amtsgericht Nürtingen die Untersuchungshaft wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung angeordnete hatte. Der Görlitzer Ermittlungsrichter setzte den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug, dann wanderte auch er ein.
Nach dem 32-Jährigen, der an der Autobahnanschlussstelle Koderdorf festgenommen worden war, fahndete die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf.. Ihn verurteilte im Vorfeld das Amtsgericht Weiden i.d.Opf. wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Letztlich fehlten ihm am Tag der Festnahme 510,00 Euro im Portemonnaie, um den Weg in die Justizvollzugsanstalt zu verhindern.
Lediglich dem 52-Jährigen blieb das Gefängnis erspart. Er lief über die Stadtbrücke einer Streife nahezu in die Arme. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass das Amtsgericht Görlitz die Vollstreckung der Erzwingungshaft angeordnet hatte. Dem voraus ging eine nicht beglichene Geldbuße im zweistelligen Bereich. Nach Zahlung des offenen Betrages zog der Görlitzer weiter.
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