01.09.2014 | 09:27 Uhr
Hannover (ots) – Am Morgen des 31.08.2014 erschien eine georgische Staatsangehörige (40) zur Einreisekontrolle ihres Fluges aus Istanbul. Dabei stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mühlhausen/Thüringen vorlag. Sie sollte wegen Unterschlagung eine Gesamtstrafe von 2247 EUR zahlen. Da sie diese nicht begleichen konnte, musste sie die Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen antreten. Sie wurde in die JVA Hildesheim eingeliefert.
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