28.08.2014 | 14:00 Uhr
Hannover (ots) – Am 28.08.2014 wurde Im Rahmen der Luftsicherheitsüberprüfung durch die Bundespolizei im Koffer eines 57-jährigen Deutschen ein Lenkrad mit funktionstüchtigem Airbag festgestellt und beschlagnahmt. Er wollte dies auf seinem Flug nach Istanbul mitnehmen. Da er keine behördliche Erlaubnis zu Transport eines solchen Gegenstandes besaß, stellte dies einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Nachdem die Strafanzeige aufgenommen war, d Weiterlesen