POL-OL: Pressemeldung des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn vom 31.08.2014

31.08.2014 | 09:20 Uhr

Oldenburg (ots) – Körperverletzung in Edewechter Asylunterkunft: Am Abend des 30.08.2014 kam es gegen 23:00 Uhr in der Edewechter Asylunterkunft zu einer Beschwerde wegen einer Ruhestörung. Ein Bewohner fühlte sich durch das Abspielen lauter Musik von drei anderen Bewohnern der Unterkunft in seiner Nachtruhe gestört, so dass die Polizei für Ruhe sorgen musste. Offenbar aus Verärgerung über den Polizeieinsatz, kam es dann kurze Zeit später zu einem handfesten Streit zwischen den drei Verursachern der Ruhestörung und dem Beschwerdeführer, so dass die Polizei erneut einschreiten musste. Der Beschwerdeführer, sowie ein weiterer Bewohner wurden bei dieser Auseinandersetzung verletzt und wurden ins Westersteder Krankenhaus verbracht. Zwei der Verursacher mussten den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam beim Polizeikommissariat in Bad Zwischenahn verbringen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Bei dem Polizeieinsatz war neben den Beamten aus Bad Zwischenahn auch ein Diensthund der Polizeihundführerstaffel aus Oldenburg eingesetzt.

Schüsse auf einen fahrenden Pkw in Edewecht: Am 30.08.2014, gegen 22:00 Uhr, wurde vom Balkon eines Wohnhauses in der Straße Lohacker auf den fahrenden Pkw eines 18-Jährigen aus der Gemeinde Edewecht geschossen. Nach dem Schuss stellte der 18-Jährige gelbe Farbe an seinem Pkw fest. Die hinzugerufene Polizei konnte den Schützen schnell ermitteln. Der 21-Jährige Edewechter räumte ein, mit einer sogenannten Paintballpistole auf den Pkw geschossen zu haben. Zu seiner Motivation gab er an, die Pistole nur testen zu wollen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Pistole wurde von der Polizei sichergestellt. Bei der erwähnten Paintballpistole handelt es sich um eine Pistole, bei der Farbkugeln mittels Druckluft verschossen werden können. Der Erwerb und der Besitz einer solchen Pistole ist für Personen über 18 Jahre frei, wenn die die Waffen mit einem F in einem Fünfeck gekennzeichnet sind. Das Schießen ist nur auf entsprechenden Schießstätten erlaubt. Für das Führen einer solchen Waffe ist ein Waffenschein erforderlich.

Rückfragen bitte an:  Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland PK Bad Zwischenahn Telefon: +49(0)4403/927 115 E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/oldenburg/ 

Quelle: news aktuell / dpa