31.08.2014 | 20:50 Uhr
Schwerin (ots) – Wochenendpressemitteilung der WSPI Schwerin vom 29.08.2014 – 31.08.2014
Komplexkontrolle auf den Schweriner Gewässern Am 29.08.2014 führten die Beamten der WSPI Schwerin eine Komplexkontrolle auf den Schweriner Gewässern durch. (siehe gesonderte Pressemitteilung vom 29.08.2014)
Fischwilderei Von den Beamten der WSPI Schwerin und WSPSt. Plau am See wurden insgesamt vier Anzeigen wegen des Verdachts der Fischwilderei aufgenommen. In einem Fall wurde eine Aalschnur aufgefunden und sichergestellt. In den drei anderen Fällen waren die Angler nicht im Besitz einer gültigen Angelberechtigung.
Trunkenheitsfahrt auf dem Schweriner See In den Abendstunden des 29.08.2014 stellten die Beamten der WSPI Schwerin einen Sportbootfahrer fest, der sein Sportboot unter dem Einfluss von Alkohol führte. Bei der Messung mit dem Evidential-Messgerät wurde ein Alkoholwert von 0,41 mg/l (entspricht 0,82 Promille) festgestellt. Es wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige von Amts wegen erstattet und die Weiterfahrt untersagt.
Verstöße wegen fehlender Nachtbezeichnung an Sportbooten In den Abend- und Nachtstunden des zurückliegenden Wochenendes wurden mehrere Verstöße wegen fehlender Nachtbezeichnung bei Kleinfahrzeugen festgestellt. Nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung hat ein Sportboot wenn es vor Anker liegt ein Liegelicht zu setzen. Eine gute Sicht bei Nacht kann sich schnell verschlechtern und für andere Sportbootfahrer ist man dann nicht mehr rechtzeitig erkennbar.
Kontrolle von Veranstaltungen auf den Schweriner Gewässern Über das Wochenende wurden auf den Schweriner Gewässer mehrere Veranstaltungen wie die Internationale Deutsche Meisterschaft der Pirat- und XY-Klasse, eine Nachtregatta und ein Familienangeln überwacht, bei denen es zu keinen Vorkommnissen kam.
Unerlaubtes Parken auf den Hochwasserschutzanlagen in den Bereichen der Elbe und Löcknitz Beamte der WSPSt. Dömitz stellten am 30.08.2014 erneut mehrere Fahrzeuge fest, die in den Bereichen der Elbe und Löcknitz auf den Hochwasserschutzanlagen (Deiche) parkten. Es wurden sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet und die Fahrer müssen sich nun auf ein Bußgeldverfahren einstellen.
Sportbootunfall auf dem Plauer See Am 31.08.2014 gegen 11:00 Uhr kam es auf dem Plauer See zu einem Sportbootunfall. Auf Grund der falschen Trimmung des Sportbootes übersteuerte dieses seitlich und überschlug sich. Die Beamten der WSPSt. Plau am See trafen ca. 5 Minuten nach dem Unfall vor Ort ein und stellten das Boot kieloben treibend fest. Es befanden sich zwei Personen im Wasser, die unverletzt blieben und durch die Beamten geborgen wurden. Nachdem das Boot schwimmfähig gemacht wurde, wurde dieses zu seinem Liegeplatz geschleppt. Betriebsstoffe traten nicht aus. Am Boot entstand ein Schaden von ca. 3000 Euro.
Weiterhin wurden mehrere Verwarnungsgelder auf Grund von Verstößen gegen die Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung und die Sportboot-Führerscheinverordnung ausgesprochen. In diesem Zusammenhang weist die WSP daraufhin, dass Sportboote, die die Bundeswasserstraßen Schweriner See und Plauer See befahren, ab einer Motorenleistung von drei PS ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen benötigen. Diese Kennzeichen können bei einem Wasserschifffahrtamt, beim ADAC, beim Deutschen Motoryachtverband und beim Deutschen Seglerverband beantragt werden.
Rückfragen bitte an: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin Telefon: 0385/555760 Fax: 0385/555720 E-Mail: wspi-schwerin@lwspa-mv.de