POL-HB: Nr. 080N –Vorsicht beim Schnäppchenkauf–

29.08.2014 | 14:13 Uhr

Bremen (ots) –

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Ort:	Bremen, Friedrichsdorfer Bahnweg Zeit: 	21. August 2014, 15:00 Uhr 
Der folgende Fall aus Bremen-Vegesack zeigt, dass ein günstig auf dem Flohmarkt erworbenes Fahrrad kein Schnäppchen sein muss. Im Rahmen einer Fahrradkontrolle wurde unter anderem das Fahrrad  einer jungen Bremen-Norderin kontrolliert. Durch auffällige  Firmenaufschrift auf dem Fahrrad alarmiert, stellten die Beamten  später fest, dass es sich bei diesem Fahrrad um ein als gestohlen  gemeldetes Rad handelt. Die Fahrradfahrerin wurde später von den  Beamten zu Hause aufgesucht. Diese stießen im Rahmen ihrer  Ermittlungen vor Ort auf ein weiteres gestohlenes Fahrrad. Beide  Räder wurden sichergestellt.  Um die Freude über das neue Fahrrad nicht zu trüben, rät die Polizei  Bremen, sich vor dem Kauf einen Eigentumsnachweis in Form einer  Rechnung sowie den Ausweis des Verkäufers zeigen zu lassen. Ein  seriöser Verkäufer wird sich auch mit einer Überprüfung der  Fahrraddaten bei der örtlichen Polizeidienststelle einverstanden  zeigen. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang: Vorsicht bei viel  zu günstigen Fahrrädern. 
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235 

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Quelle: news aktuell / dpa