28.08.2014 | 12:36 Uhr
Bautzen (ots) – Am 27.08.2014 gegen 09:30 Uhr ging den Fahndern der Bundespolizei Ebersbach auf der BAB 4 an der Anschlussstelle Bautzen/West ein 47-jähriger polnischer Staatsangehöriger ins Netz, welcher sein Recht auf Freizügigkeit durch eine bayerische Ausländerbehörde aberkannt bekommen hat. Entsprechend durfte er nicht nach Deutschland einreisen. Er wurde noch gestern wieder nach Polen zurückgeschoben. Auch die Staatsanwaltschaft wird sich mit dem Fall befassen, ist doch ein Verstoß gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot strafbar.
Hintergrund: Der Mann hatte in der Vergangenheit mehrere Freiheitsstrafen wegen strafrechtlicher Verurteilungen zu verbüßen und wurde trotz dieser immer wieder straffällig. In solchen Fällen können auch freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen das Recht auf Einreise und Aufenthalt durch die zuständigen Ausländerbehörden aberkannt und bei Zuwiderhandlung der Aufenthalt auch zwangsweise u.a. von der Bundespolizei beendet werden.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ebersbach Pressesprecher Jörg Freitag Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18 E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de www.bundespolizei.de