28.08.2014 | 14:00 Uhr
Hannover (ots) – Am 28.08.2014 wurde Im Rahmen der Luftsicherheitsüberprüfung durch die Bundespolizei im Koffer eines 57-jährigen Deutschen ein Lenkrad mit funktionstüchtigem Airbag festgestellt und beschlagnahmt. Er wollte dies auf seinem Flug nach Istanbul mitnehmen. Da er keine behördliche Erlaubnis zu Transport eines solchen Gegenstandes besaß, stellte dies einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Nachdem die Strafanzeige aufgenommen war, durfte er seine Reise antreten.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover Werner Rump Telefon: 0511 7281 200 o. Mobil: 0173 611 9808 E-Mail: werner.rump@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de