27.08.2014 | 09:39 Uhr
Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung und Bedrohung gegen einen 31jährigen Mann aus Rottweil und wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung gegen eine 66jährige Frau aus Villingen-Schwenningen vor dem Schöffengericht Villingen-Schwenningen erhoben.
Dem 31jährigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 01. Mai 2014 am Bahnhof Villingen auf einen Passanten mit einem ca. 10 cm langen Teppichmesser eingestochen zu haben, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Die 66jährige Angeschuldigte soll ihn dazu aufgefordert haben. Beide Angeschuldigten waren erheblich alkoholisiert. Unmittelbar nach dem Messereinsatz soll der Angeschuldigte von dem Geschädigten abgelassen haben. Die Staatsanwaltschaft geht daher rechtlich von einem Rücktritt vom Totschlagversuch aus. Der Geschädigte musste ärztlich versorgt und mit mehreren Stichen genäht werden. Dem 31jährigen Angeschuldigten wird weiter vorgeworfen, anlässlich seiner Festnahme am gleichen Tag die eingesetzten Beamten beleidigt zu haben. Bereits zuvor soll er am 22. April 2014 im Eingangsbereich des City-Rondells in Villingen-Schwenningen einen Passanten mit einem Cuttermesser bedroht haben.
Der mehrfach vorbestrafte 31jährige Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen die 66jährige Angeschuldigte wurde außer Vollzug gesetzt. Ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit wurde in Auftrag gegeben.
Ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Villingen-Schwenningen steht noch nicht fest.
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