27.08.2014 | 14:06 Uhr
Ebersbach (ots) – Am 27.08.2014 gegen 03:50 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen Staatsangehörigen in der Ortslage Zittau. Dabei hatte er Reizstoffsprühgerät – ohne erforderliches Prüfzeichen. Reizstoffsprühgeräte, die nicht ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und entsprechend beschriftet sind, zählen als Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände und müssen mit einem amtlichen Zulassungs- bzw. Prüfzeichen versehen sein. Das Führen eines nicht zugelassenen Reizstoffsprühgerätes in der Öffentlichkeit stellt ein Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Das Reizgas wurde sichergestellt und der 23 jährige Mann erhielt eine Strafanzeige. Ähnlich erging es einem 35-jährigem Ukrainer, der gegen 21:45 Uhr auf der BAB 4 mit seinem Fahrzeug kontrolliert wurde. In einer Tasche auf dem Beifahrersitz fanden die Beamten ein Butterflymesser. Diese Art von Messer sind in Deutschland prinzipiell verboten. Nach Abschluss der Maßnahme konnte der junge Mann seine Reise, ohne Butterflymesser aber mit einer Strafanzeige im Gepäck, fortsetzen.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ebersbach Pressesprecher Jörg Freitag Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18 E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de www.bundespolizei.de