POL-TUT: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Tuttlingen – VS-Villingen: 23-jähriger „Schockanrufer“ leistet bei Festnahme auf frischer Tat Widerstand

26.08.2014 | 11:50 Uhr

Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – VS-Villingen: 23-jähriger „Schockanrufer“ leistet bei Festnahme auf frischer Tat erbitterten Widerstand – Kriminalpolizei ermittelt gegen 4 Tatverdächtige aus Litauen wegen Betrugs in besonders schwerem Fall – Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Konstanz und Polizeipräsidium Tuttlingen dauern an

Erbitterten Widerstand hat ein 23 Jahre alter „Schockanrufer“ bei seiner schon beinah filmreifen Festnahme durch Kräfte des Polizeipräsidiums Tuttlingen am Montagmittag geleistet und hierdurch auch einen Beamten verletzt.

Was war zuvor passiert? Mit bereits einschlägig bekannter Vorgehensweise hatte ein 84-jähriger Rentner am Montagvormittag einen Anruf von einem Unbekannten bekommen. Am anderen Ende meldete sich scheinbar ein Rechtsanwalt im Auftrag eines Enkels des 84-Jährigen. Der Enkel habe im Ausland einen Verkehrsunfall verursacht, wodurch ein Kind verletzt worden sei. Für die Behandlung, beziehungsweise Operation des Kindes sei ein höherer Bargeldbetrag von Nöten, den direkt im Anschluss an das Telefonat eine weitere Person an der Wohnung des 84-Jährigen in Villingen abholen würde. Soweit ist die Vorgehensweise dieser sogenannten „Schockanrufe“ sowie der bis dato immer aus dem Verborgenen per Telefon agierenden Täter bekannt. Auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen ist es aktuell immer wieder zu Fällen gekommen, bei denen meist ältere Opfer um ihr Bargeld betrogen wurden – zumeist jeweils höhere Bargeldbeträge.

Im aktuell vorliegenden Fall wurde jedoch rechtzeitig die Polizei in Villingen verständigt, die in dem Bereich sofort Kräfte zusammenzog. Ermittler des Kriminalkommissariats postierten sich verdeckt an der Wohnung des vermeintlichen Opfers und sicherten den Bereich großräumig ab. Weitere Polizeikräfte unter anderem der Reviere Villingen und Schwenningen, des Kriminaldauerdienstes, Fahndungseinheiten der Kriminalpolizei und Beamte der Polizeidiensthundeführerstaffel konnten bereits im Vorfeld unauffällig Fahndungsmaßnahmen einleiten.

Wenige Minuten vor 12.00 Uhr fuhr dann in unmittelbarer Nähe zu dem Wohnhaus des Angerufenen ein Pkw mit litauischem Kennzeichen vor. Der männliche Fahrer stieg aus und ging zur Wohnung des Rentners, wo ihm dieser mehrere tausend Euro Bargeld übergab. Drei weitere männliche Tatverdächtige blieben in dem geparkten Pkw sitzen. Als sich der Fahrer noch in dem Haus befand, griffen die Beamten zu und nahmen die drei im Pkw sitzenden Tatverdächtigen widerstandslos vorläufig fest. Als die vierte Person dann schließlich das Gebäude wieder verließ, sollte auch diese festgenommen werden, begann jedoch sofort unkontrolliert um sich zu schlagen, widersetzte sich massiv und konnte dann zunächst zu Fuß flüchten. Ein Ermittler nahm geistesgegenwärtig zu Fuß die Verfolgung auf und stellte den 23-jährigen Tatverdächtigen etwa 600 Meter weiter auf offener Straße. Auch hier zeigte sich der 23-Jährige unbeeindruckt, griff den Beamten sofort an und schlug mit der Faust auf diesen ein. Als der höchst aggressive Tatverdächtige dann erneut zu flüchten versuchte, gab der Polizeibeamte mit seiner Dienstwaffe zwei Signalschüsse in die Luft ab, so dass die weiteren Einheiten seinen aktuellen Standort lokalisieren konnten. Sie trafen wenige Augenblicke später ein, konnten den Tatverdächtigen überwältigen und festnehmen. In seiner Hand hatte dieser bei der Festnahme noch das von seinem Opfer ausgehändigte Bargeld. Der zu Fuß verfolgende Polizeibeamte wurde glücklicherweise nur leichter verletzt.

Indes dauern auch am heutigen Tag die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen die allesamt aus Litauen stammenden Tatverdächtigen wegen des Vorwurfs des Betrugs in besonders schwerem Fall an. Geprüft wird derzeit auch, ob die Tatverdächtigen – insbesondere der 23-jährige Fahrer – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden. Gegenstand der Ermittlungen sind hierbei zudem die Klärung möglicher Tatzusammenhänge gleichgelagerter Straftaten.

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Quelle: news aktuell / dpa