Unbekannter Täter erbeutet mit „Enkeltrick“ mehrere tausend Euro – Präventionshinweis

Unbekannter Täter erbeutet mit "Enkeltrick" mehrere tausend Euro – Präventionshinweis

VATERSTETTEN. Nach einem weiteren Fall des Betruges mit dem sogenannten "Enkeltrick" gibt die Polizei noch einmal Präventionshinweise zu dieser Betrugsmasche.

Bereits am Donnerstag erhielt eine 95-jährige Seniorin aus einem Ortsteil von Vaterstetten einen Anruf einer Frau, die sich als ihre Enkelin ausgab. Die vermeintliche Enkelin gab an, günstig eine 3-Zimmer-Wohnung ersteigen zu können und dafür baldmöglichst mehrere tausend Euro Bargeld zu benötigen.
Die Rentnerin fuhr daraufhin zu ihrer Bank und ließ sich von ihrem Konto die geforderte Summe auszahlen. Zuhause ankommen, läutete das Telefon und die angebliche Enkelin teilte mit, dass sie nicht selbst vorbeikommen könne, sondern der Sohn des Immobilienmaklers das Geld abholen würde.
Kurze Zeit später erschien ein junger Mann an der Wohnungstür und die Rentnerin übergab ihm den Geldbetrag. Daraufhin verschwand der Mann rasch wieder.
Erst danach überkam die Seniorin Zweifel und sie rief ihre Enkelin an. Nach dem Anruf war offensichtlich, dass die Seniorin betrogen worden war.


Präventionshinweis

Die Betrugsmasche "Enkeltrick"

Die von den überregional agierenden Tätern verwendete Betrugsmasche wird bei der Polizei „Enkeltrick“ genannt. Mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht“ oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger bei meist älteren und allein lebende Personen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt. Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben.

Verhaltenshinweise

Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, bittet die Polizei die folgenden Verhaltenstipps zu beachten:

 Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht eindeutig erkennen.
 Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
 Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald ihr Gesprächspartner Geld fordert.
 Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
 Lassen Sie keine fremden Personen in ihre Wohnung.
 Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
 Informieren Sie unter der Notrufnummer 110 sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt.



Quelle: Bayerische Polizei