24.08.2014 | 09:28 Uhr
Ulm (ots) – Am Sonntag, gegen 03.05 Uhr, fiel einer Streife ein PKW auf, welcher die Vordere Karlstraße stadtauswärts befuhr. Dabei missachtete der Lenker das dortige Durchfahrtsverbot und wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 43-jährige Lenker deutlich unter Alkoholeinwirkung stand. Einen Führerschein konnte der Fahrer nicht vorweisen. Eine Überprüfung in der Flensburger Datenbank ergab, dass dieser ihm 2012 entzogen worden war. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
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