LWSPA M-V: Wochenendlagemeldung im Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz vom 22.08-24.08.2014

24.08.2014 | 21:32 Uhr

Sassnitz (ots) – Überwachung von Beförderungseinheiten im Seehafen

Am Freitag, 22.08.2014 wurden zahlreiche Beförderungseinheiten (LKW) im Fährhafen Mukran bezüglich des Einhaltens von Fahrpersonal- und Sozialvorschriften sowie der Ladungssicherung einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden einige Verstöße wegen unzureichender Ladungssicherung, etc. erkannt und geahndet.

Verstoß Nationalparkverordnung

Am gleichen Tag wurde durch das Küstenstreifenboot „Granitz“ ein Nationalparkverstoß im seewärtigen Bereich des Nationalparks Jasmund festgestellt. Der Urlaubsgast, ein Sportbootführer aus Baden-Württemberg, welcher dem Angelsport nachging, war sich nicht bewusst, dass es sich um einen gesperrten Bereich handelt, welchen man weder befahren noch beangeln darf ohne im Besitz einer Sondergenehmigung zu sein. Der Urlauber hat nun mit zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu rechnen.

Absicherung „Vilm-Schwimmen“

Am Samstag, den 23.08.2014 wurde durch Kräfte der WSPI Sassnitz das alljährliche „Vilm-Schwimmen“ abgesichert. Das eigentliche Schwimmen von der Insel Vilm zum Hafen Lauterbach wurde auf Grund der Wetterlage auf einen Rundkurs innerhalb der Hafengrenzen umgelegt. 310 Teilnehmer nahmen am Schwimmen teil. In das Ziel schafften es jedoch nur 300 Teilnehmer. 10 Schwimmer wurden während des Schwimmens durch Sicherungsboote aufgenommen. Diese Boote wurden durch die Bundespolizei, den Zoll, die DRK-Wasserrettung sowie DLRG-Wasserwacht, das THW, Feuerwehr, Ölwehr und den Katastrophenschutz zu Verfügung gestellt.

Verstoß gegen die Befahrensreglung der Küste Mecklenburg-Vorpommern

Wie auch am 22.08.2014 stellten die Beamten des Küstenstreifenbootes „Granitz“ am Sonntag zum wiederholten Male zwei Sportboote im Nationalpark Jasmund fest.Das Befahren bzw. Ankern ist in der wasserseitigen Schutzzone untersagt. Gegen beide Skipper wurde je ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Diese Verstöße hätten sich vermeiden lassen, wenn man die „10 Goldenen Regeln der Sportschifffahrt“ beachtet, oder zumindest sich bei der Wasserschutzpolizei informiert.

Rückfragen bitte an:  Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz Telefon: 038392/3080 Fax: 038392/30851 E-Mail: wspi-sassnitz@lwspa-mv.de 

Quelle: news aktuell / dpa