Illegale Reise bei Münchberg beendet

Illegale Reise bei Münchberg beendet

A9 / MÜNCHBERG, LKR. HOF. Mit gefälschten Papieren waren am späten Freitagabend zwei illegal eingereiste Männer auf der Autobahn A9 im Bereich Münchberg unterwegs, als sie von der Hofer Verkehrspolizei kontrolliert wurden. Bei der Kontrolle stellten die Beamten weitere Verstöße fest. Jetzt sitzen die Männer in Haft.

Kurz vor Mitternacht kontrollierte die Streife der Verkehrspolizei an der Anschlussstelle Münchberg/Nord ein Auto aus dem Zulassungsbereich Erftkreis in Nordrhein-Westfalen, das auf der A9 in südlicher Richtung unterwegs war. Der Wagen war mit drei ausländischen Personen besetzt. Während sich der Fahrer mit einem litauischen Personalausweis und einem litauischen Führerschein auswies, zeigte einer seiner Mitfahrer eine rumänische Identitätskarte. Der Beifahrer konnte eine deutsche Aufenthaltsgestattung vorweisen.

Bei der Überprüfung der litauischen und rumänischen Papiere stellten die Polizisten Fälschungsmerkmale fest. Die Fahrzeuginsassen wurden deshalb zur Dienststelle nach Hof verbracht, wo eine elementare Überprüfung ergab, dass sowohl die litauischen Papiere und die rumänische ID-Karte total gefälscht waren. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke der Reisenden ergab dann, dass beide in Wirklichkeit georgische Staatsangehörige sind. Unter den richtigen Personalien stellte sich beim Fahrer heraus, dass dieser mit vier Haftbefehlen in Deutschland gesucht wird, er sich illegal im Bundesgebiet aufhält und er auch zur Abschiebung aus Deutschland ausgeschrieben ist.

Für den Mitfahrer ergab sich unter den nun feststehenden Personalien ein Haftbefehl und ebenfalls der illegale Aufenthalt. Lediglich beim Beifahrer war alles in Ordnung. Fahrer und Mitfahrer wurden in die JVA Hof eingeliefert.

Für den Fahrer dürfte sich die Zeit hinter Gittern außerdem etwas verlängern, da zu seinen Haftbefehlen jetzt noch Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und illegalen Aufenthalts hinzukommen. Auch den Mitfahrer erwartet nun wegen des Haftbefehls, der Urkundenfälschung und des illegalen Aufenthalts eine längere Haftstrafe.



Quelle: Bayerische Polizei