POL-TUT: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz – Anklage wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung erhoben

21.08.2014 | 14:14 Uhr

Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – PRESSEMITTEILUNG der Staatsanwaltschaft Konstanz – Anklage wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung erhoben

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat Anklage u.a. wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung gegen einen 23jährigen Mann aus Polen vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Konstanz erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 24.06.2013 seine Ex-Freundin bei Oberkirnach nach einem Streit gewürgt und geschlagen und sie sodann in den Kofferraum seines Fahrzeugs gesperrt zu haben. Danach sei er umher gefahren, wobei er sowohl alkoholisiert war als auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Nachdem die Geschädigte sich aus dem Kofferraum habe befreien können, habe er sie auf einem Parkplatz nochmals mehrfach geschlagen und getreten bis ihr schließlich mithilfe einer Zeugin die Flucht gelang. Durch die Misshandlungen erlitt die Geschädigte Prellungen, Hämatome und eine gebrochene Nase. Zudem leidet sie aufgrund der Tat an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Konstanz steht noch nicht fest.

Dr. Rumpf Erste Staatsanwältin

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Rumpf unter der Rufnummer 07531/280-2041, unter der E-Mail-Adresse Poststelle@StAKonstanz.justiz.bwl.de oder unter der Telefaxnummer 07531/280-2240.

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Quelle: news aktuell / dpa