Polizei Paderborn [Pressemappe]
Paderborn (ots) – Der erste Satz im zweitletzten Absatz muss richtig lauten: Sowohl der Waffenbesitzer als auch sein 24-jähriger Begleiter konnten k e i n e n Waffenschein vorweisen. Rückfragen bitte an: Der Landrat als Kreispolizeibehörde … Lesen Sie hier weiter…