POL-NOM: Fahren ohne Fahrerlaubnis

18.08.2014 | 08:16 Uhr

Einbeck (ots) – Einbeck (pap) Zwei Rollerfahrer gerieten am Sonntag, 17.08.14, in Verkehrskontrollen und wurden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis überführt. Gegen 12.00 Uhr wurde im Stadtgebiet eine 26-jährige Einbeckerin, die mit einem Roller unterwegs war, kontrolliert. Auf die Betriebs- und Fahrerlaubnis angesprochen, gab sie an, dass diese Papiere zu Haus liegen würden. Als die Beamten jedoch Einsicht in die Papiere forderten, gab die junge Frau kleinlaut zu, den Roller zu fahren, obwohl sie dafür keinen Führerschein hat. Ihr wurde die Einleitung eines Verfahrens bekannt gegeben. Gegen 14.35 Uhr befuhr die Streife die L 580 von Einbeck in Richtung Markoldendorf. Hier fiel wieder ein Rollerfahrer auf, der offensichtlich zügig unterwegs war. Als der Fahrer die Polizei erkannte, wurde die Geschwindigkeit deutlich reduziert. Auf Nachfrage gab der 17 Jahre alte Fahrer aus einem Einbecker Ortsteil an, dass der Roller gedrosselt sei, trotzdem ein bisschen schneller fährt als erlaubt. Bei einer Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug doch deutlich schneller fuhr, als der Beschuldigte angab und es somit führerscheinpflichtig wurde. Schließlich gab er zu, die Drosselung entfernt zu haben. Der Jugendliche wurde in die Obhut seiner Eltern gegeben. Auch gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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Quelle: news aktuell / dpa