17.08.2014 | 16:53 Uhr
Goslar (ots) – Trunkenheitsfahrt als Fahranfänger
Am Samstag, 16.08.14, 22.00 Uhr, wurde ein 18jähriger, auswärtiger PKW-Fahrer in Bad Harzburg, Breite Str., einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem jungen Mann wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,2 Promille. Da Kraftfahrzeugführer unter 21 Jahren bzw. in der Probezeit keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen dürfen, wurde gegen den Heranwachsenden ein Ordungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Er hat jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von 250,– Euro zu rechnen.
I.A. Hertrampf, POK, PK Bad Harzburg
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