14.08.2014 – Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt – LOS/FFO
Frankfurt(O.)
Als Beamte des Polizeireviers Frankfurt(O.) am 13.08.14, gegen 19:15 Uhr, im Lennepark eine Personenkontrolle durchführten, fanden sie bei dem kontrollierten Mann eine Taschenlampe, die gleichzeitig als Elektroschocker zu verwenden war.Da ein solcher Gegenstand nach dem Waffengesetz verboten ist, nahmen die Beamten gegen den 36- Jährigen, der die Lampe nach seinen Angaben in Polen gekauft hatte, eine Strafanzeige auf und stellten das Gerät sicher.