Schwerverkehrskontrolle von Polizei und Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG) – zahlreiche Beanstandungen

Schwerverkehrskontrolle von Polizei und Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG) – zahlreiche Beanstandungen

SAAL AN DER SAALE, LKR. RHÖN-GRABFELD. Im Rahmen des Verkehrssicherheitskonzeptes 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ wurde am Dienstag eine Schwerverkehrskontrolle ab den Abendstunden bis spät in die Nacht beim Parkplatz „Galgenberg“, Saal a.d.S., durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle wurden neun Lastkraftwagen mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit und zwei weitere Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht festgestellt.

Die Verkehrskontrolle wurde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Bad Neustadt, dem Technischen Hilfswerk Mellrichstadt (THW) und der durchgeführt. Die Ausleuchtung der Kontrollstelle hatte das Technische Hilfswerk übernommen. Dank dieser Ausleuchtung konnten die Kräfte der Polizei und der BAG ihre Arbeit problemlos durchführen.

Im Rahmen des Verkehrssicherheitskonzeptes 2020 ist eines der Ziele, den Schwerlastverkehr in Bayern sicherer zu machen. Es hat sich bei dieser Kontrolle erneut herausgestellt, dass mancher Lkw-Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt. Der „Spitzenreiter“ brachte es auf 96 km/h bei erlaubten 60 km/h. Der Fahrer wurde von den Beamten eindringlich belehrt und auf die Gefahren hingewiesen. Die Lkw-Fahrer haben mit ihren Fahrzeugen teilweise bis zu 40 Tonnen unter sich. Auch geringe Überschreitungen der Geschwindigkeit können hier bereits Gefahrensituationen schaffen. Bei einer solch gravierenden Überschreitung der Geschwindigkeit kommt auf den Fahrer sogar ein Fahrverbot zu. Geschwindigkeit ist in Bayern immer noch eine der Hauptunfallursachen. Einer der Leitsätze aus dem Verkehrssicherheitsprogramm besagt, dass einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit (aller Fahrzeuge) um 1 km/h zu einem geschätzten Rückgang der Unfallzahlen um 4 Prozent führt.

Den betroffenen Lkw-Fahrern wurde deutlich vor Augen geführt, dass die Verkehrsüberwachung kein Selbstzweck ist, sondern der Vermeidung von Verkehrsunfällen dient und somit der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger gilt. Die Gründe für Verstöße gegen die Vorschriften im Straßenverkehr sind vielfältig und ziehen sich vom privaten Bereich bis hin zu dienstlichen Terminen, die eingehalten werden sollen, wobei natürlich jedem Beteiligten klar war, dass dies das Verhalten zwar erklärbar aber nicht entschuldbar macht.

Es wurde bei dieser Kontrolle weiterhin festgestellt, dass in diesem Themenfeld auch in Zukunft ein konsequentes Einschreiten der betroffenen Behörden erforderlich ist. Es werden daher zukünftig Schwerlastkontrollen (auch während der Nachtzeit) im Landkreis Rhön-Grabfeld durchgeführt. Es soll den Lkw-Fahrern deutlich vor Augen geführt werden, dass die Geschwindigkeitsbestimmungen der StVO auch während der Nachtzeit gelten. Es ist aus polizeilicher Sicht nicht zu tolerieren, dass während der Nacht schneller gefahren wird als tagsüber. Es ist entspricht zwar den Tatsachen, dass im Allgemeinen auf den Straßen während der Nacht weniger los ist, aber auch die wenigen Verkehrsteilnehmer haben das Recht auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.


Jedem Verkehrsteilnehmer muss klar sein, dass Verkehrsunfälle nicht einfach passieren, sondern sie durch Regelmissachtungen verursacht werden. Eine höhere Regelbeachtung bedeutet weniger Tote und Verletzte.


Quelle: Bayerische Polizei