12.08.2014 | 14:37 Uhr
Freiburg (ots) – Vogtsburg – Die falsch eingeschätzte Geschwindigkeit eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges war laut Auskunft der Unfallverursacherin die Ursache für eine Vorfahrtsverletzung, die im Einmündungsbereich der L 115 in die L 104 auf Gemarkung Vogtsburg am 11. August 2014, um 08:55 Uhr, zu einem Streifvorgang geführt hat. Eine von der L 115 nach links in die L 104 einbiegende Pkw-Fahrerin beachtete die Vorfahrt eines von rechts auf der bevorrechtigten L 104 kommenden Fahrzeuges aufgrund des oben angeführten Umstandes nicht, wodurch es zur Kollision kam. An den Fahrzeugen entstand dabei ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 1.000 Euro.
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