POL-UL: (UL) Ulm – Hund durch Hitze verendet / Zu lange hat eine Frau am Freitag ihren Hund im Auto gelassen, in der Sonne. Er starb an den Folgen.

11.08.2014 | 14:36 Uhr

Ulm (ots) – Gegen 14.45 Uhr wurden Zeugen auf den Wagen aufmerksam, der am Magirushof parkte. Im Auto war ein junger Hund eingeschlossen. Doch das Auto stand in der Sonne, und das bei über 26 Grad. Zunächst schien der junge Rüde noch quirlig, doch war angesichts der Hitze um seine Gesundheit zu fürchten. Der Hund hechelte immer stärker, zuletzt legte er sich in den Fußraum des Autos. Die Polizei ließ den Wagen durch den Mitarbeiter eines Abschleppdienstes öffnen, was auch schnell erledigt war. Dann übergaben die Polizisten das Tier einem Tierarzt. Den Eigentümer des Wagens hatten sie nicht erreicht. Obowhl sich der Tierarzt sofort und intensiv um den wenige Monate alten Hund kümmerte, verendete der kurze Zeit später. Jetzt ermittelt die Polizei gegen die 43-jährige Hundehalterin aus dem Raum Augsburg. Die hatte das Tier nach derzeitgen Erkenntnissen bereits am Vormittag ins Auto eingeschlossen.

Die Polizei warnt: Hohe Temperaturen und strahlender Sonnenschein können auch Schattenseiten haben. Gerade für Hunde wird es im Auto schnell unerträglich. Bei 28 Grad im Freien ist der Innenraum schon nach zehn Minuten 35 Grad heiß, nach einer halben Stunde sind es bereits 50 Grad. Der Kreislauf eines Hundes ist wesentlich sensibler als eines Menschen. Die Temperatur können Hunde nicht durch Schwitzen ausgleichen, stattdessen hecheln sie. Dabei verlieren die Vierbeiner sehr viel Flüssigkeit, die rasch ersetzt werden muss. Sonst droht dem besten Freund des Menschen ein Kreislaufkollaps, der tödlich enden kann.

Wer im Schatten parkt, muss wissen, dass dieser schnell wandert. Schon bald steht der Wagen wieder in praller Sonne. Die Fenster einen Spalt zu öffnen, genügt nicht. Wer sie weiter offen lässt, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Deshalb rät die Polizei, keine Tiere im Auto zurück zu lassen, auch nicht für vermeintlich kurze Zeit. Schnell wird man aufgehalten – vielleicht zu lange für das Tier. In solchen Fällen muss mitunter die Polizei das Auto öffnen und den Vierbeiner retten. Dafür muss sie dem Verantwortlichen die Kosten berechnen und meist auch wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz ermitteln, wie in diesem Fall.

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Quelle: news aktuell / dpa