08.08.2014 | 10:05 Uhr
Bremen (ots) –
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Ort: Bremen Zeit: 07.08.2014, 11 Uhr
Am Donnerstagvormittag wurde bei einer Binnenschiffskontrolle im Getreidehafen an Bord eines niederländischen Binnenmotorschiffes festgestellt, dass kein erforderliches Zusätzliches Gemeinschaftszeugnis für das Befahren der Zone 2 (Weser ab Stephaniebrücke abwärts) vorgelegt werden konnte. Durch die zuständige Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wurde daher eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro festgelegt.
Zusätzlich waren keine aktuellen Seekarten an Bord. Die erforderliche Ausgabe der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung datierte aus dem Jahr 1967, machte jedoch trotzdem einen ungenutzten Eindruck. Wegen der nicht vorhandenen Seekarten wurde bis zu deren Beschaffung die Weiterfahrt unterbunden.
Bezüglich des fehlenden Zusätzlichen Gemeinschaftszeugnisses wurde durch das Wasser- und Schifffahrtsamt eine Ausnahmegenehmigung zur einmaligen Fahrt vom Getreidehafen in Richtung der Weserschleuse Hemelingen erteilt.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235
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