BPOLD-B: Geldstrafen bezahlt – Haft in zwei Fällen abgewendet

07.08.2014 | 14:00 Uhr

Frankfurt (Oder) (ots) – Bundespolizisten kontrollierten in der vergangenen Nacht zwei Fahrzeugführer, gegen die Haftbefehle vorlagen. In beiden Fällen konnten die geforderten Geldstrafen bezahlt und dadurch die angedrohten Haftstrafen abgewendet werden.

In einem ersten Fall stoppten die Bundespolizisten am Mittwochabend einen Polen an der Rastanlage Biegener Hellen Nord auf der Bundesautobahn 12. Als die Beamten gegen 23:00 Uhr den Mann in seinem Iveco-Kleintransporter überprüften, erkannten sie, dass gegen den 45-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) suchte ihn seit April dieses Jahres wegen Steuerhinterziehung.

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte ihn im November 2013 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 200 Euro oder ersatzweisen Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da der 45-Jährige bereits zuvor einen Teil der Strafe bezahlt hatte, musste er vor Ort lediglich eine Reststrafe von 180 Euro bezahlen und konnte seine Reise in Richtung Berlin fortsetzen.

Nur 90 Minuten später ging der Bundespolizei ein zweiter Gesuchter ins Netz. Ebenfalls auf der Bundesautobahn 12, jedoch an der Anschlussstelle Brisen stoppten die Beamten gegen 00:20 Uhr einen Kleintransporter mit holländischen Kennzeichen. Der türkische Fahrer des Transporters war ebenso in Richtung Berlin unterwegs. Seit einer Woche suchte die Staatsanwaltschaft Berlin per Haftbefehl nach dem Mann. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten im September 2013 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro oder ersatzweise 150 Tagen Haft verurteilt.

Da der 46-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, nahmen ihn die Bundespolizisten vorläufig fest. Jedoch bezahlte die Ehefrau des Verurteilten bei der Polizeiinspektion Oberhavel in Oranienburg die geforderte Summe, so dass ihr Gatte die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen konnte.

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Quelle: news aktuell / dpa